Empfehlung: Heer, Stahl und Sturm – Eindrücklicher Dokumentarfilm über die Strafverteidiger im NSU-Prozess

Screenshot: Anwaltskollegen Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja SturmAm 11. Juli 2018 wurde Beate Zschäpe im sogenannten NSU-Prozess in Deutschland zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig und das Verfahren wird voraussichtlich in Revision gehen.

Amtliche Verteidiger von Beate Zschäpe waren die Anwaltskollegen Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Sie wurden während über fünf Jahren von der Dokumentarfilmerin Eva Müller begleitet. Das Ergebnis ist eine eindrückliche Dokumentation über den «Rechtsstaat» und die Strafverteidigung.

Der Dokumentarfilm dauert knapp 90 Minuten und jede einzelne Minute verdient Aufmerksamkeit. Der NSU-Prozess ist ein besonders spektakuläres Strafverfahren, aber vieles, was die Anwaltskollegen erlebten, kenne auch Strafverteidiger in der Schweiz.

SPIEGEL ONLINE beschreibt den Dokumentarfilm unter anderem wie folgt:

«[…] Der Film beschreibt auf eindrückliche Art und Weise die Achterbahn, auf die sich die Verteidiger eingelassen haben – und die Spuren, die die Fahrt bei ihnen hinterlassen hat. […] Er führt vor Augen, was die drei Juristen quälte, in welchem Korsett aus Nöten, Erwartungen und Widersprüchen sie sich bewegen mussten – eben weil sie keine Szene-Anwälte des Neonazi-Milieus sind und doch eine mutmaßliche Rechtsterroristin nach allen Regeln der anwaltlichen Kunst vertreten wollten.»

Und:

«Da sind die Kämpfe mit dem Gericht, die Konflikte mit der Nebenklage, anderen Verteidigern und sogar der Mandantin. Da sind die Geldsorgen und der immer wieder gegen sie erhobene Vorwurf, das Schweigerecht eines Angeklagten dürfe nicht wertvoller sein als das Aufklärungsinteresse der Opfer und der Öffentlichkeit. […]»

Bild: YouTube / Westdeutscher Rundfunk (WDR).

Ein Kommentar

  1. Ich habe die Doku angeschaut. Der Richter ist richtiggehend slalom gefahren. Die 3 Anwälte haben aufrichtig und gradlinig ihren Auftrag erfüllt. Respekt. Weshalb der Richter einen 4. Verteidiger (und 5. auch noch) bewilligt hat ist mir ein Rätsel umso mehr als er dem Antrag der 3 Verteidiger um Mandatsentbindung nicht stattgegeben hat.
    Ob es sinnvoll ist in Berufung zu gehen (insbesondere seit die Verurteilte sich selber ins Abseits manövriert hat) wird sich zeigen. Ich finde die 3 sollten erst mal durchatmen und andere Fälle bearbeiten.

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