Mediensteuer für Unternehmen in der Schweiz ab dem 1. Januar 2019

Bild: Testbild (Fernsehen)Unternehmen in der Schweiz müssen ab dem 1. Januar 2019 die neue Mediensteuer bezahlen (Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen gemäss Art. 70 ff. RTVG, ehemals «BILLAG»). Bislang mussten Unternehmen, in denen kein Fernsehen geschaut und kein Radio gehört wurde, keine entsprechende Zwangsabgabe leisten.

Die Höhe der Mediensteuer beträgt zwischen 365 und 35’590 Franken pro Jahr. Ob tatsächlich Fernsehen geschaut und Radio gehört wird, spielt keine Rolle. Ausgenommen sind lediglich einzelne Selbständige und andere Kleinstunternehmer, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind oder im Vorjahr einen Umsatz von weniger als 500’000 Franken pro Jahr erzielten.

Hinweis: Für Fragen rund um die Bezahlung und Höhe der Mediensteuer sind die SERAFE AG und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zuständig.

Be­vor­tei­lung von grossen schweizerische Unternehmen und Unternehmen im Ausland

Die Mediensteuer ist degressiv ausgestaltet. Je mehr Umsatz ein Unternehmen erzielt, desto geringer fällt die Mediensteuer grundsätzlich aus. Das Inkasso erfolgt durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).

Für Schweizer Unternehmen zählt der weltweite Umsatz zur Berechnung der Mediensteuer. Hingegen müssen Unternehmen im Ausland – unabhängig von ihrer Mehrwertsteuer-Pflicht und ihrem Umsatz in der Schweiz – keine Mediensteuer bezahlen. Eigentlich war vorgesehen, dass auch solche Unternehmen die Mediensteuer bezahlen müssen, doch kam der Bundesrat überraschend zu einem anderen Ergebnis.

Im Ergebnis werden Unternehmen im Ausland, die ansonsten in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind – zum Beispiel die Versandhändler Alibaba.com und Amazon – auf Kosten von schweizerischen Unternehmen vom Bundesrat bevorzugt.

Das revidierte Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG), das unter anderem die Mediensteuer beinhaltet, war am 14. Juni 2015 in einer Volksabstimmung knapp mit 50,08 Prozent angenommen worden.

Doppelbesteuerung für Aktionäre, Gesellschafter und selbständige Unternehmer

Auch alle Privathaushalte – mit wenigen Ausnahmen – müssen in Zukunft geräteunabhängig die Mediensteuer bezahlen (Haushaltabgabe für Radio und Fernsehen, Art. 69 ff. RTVG). Vorläufig beträgt die private Mediensteuer einheitlich 365 Franken pro Jahr.

Das Inkasso erfolgt durch die neu gegründete Serafe AG. Es handelt sich um eine Tochtergesellschaft der Secon AG, die von Unternehmer Werner Krauer beherrscht wird und sich erfolgreich gegen die bislang zuständige Billag AG durchgesetzt hatte. Auch beteiligt ist der FDP-Politiker Martin Leutenegger, der unter anderem die Glarner Kantonalbank präsidiert.

Aktionären, Gesellschaftern und selbständigen Unternehmern wird die Bezahlung der Haushaltabgabe nicht auf die Unternehmensabgabe angerechnet. Sie unterliegen damit mindestens teilweise einer Doppelbesteuerung.

Bild: Pixabay / OpenClipart-Vectors, Public Domain-ähnlich.

10 Kommentare

  1. Ich hätte es tatsächlich seltsam gefunden, wenn ausländische Firmen ohne CH-Personal die Abgabe hätten zahlen müssen.

    Ebenso seltsam finde ich es jedoch, dass dies CH-Firmen tun müssen, obschon alle ihre Mitarbeiter und Inhaber die Abgabe schon privat bezahlen müssen.

    Und noch viel seltsamer finde ich, dass der Bundesrat nachträglich Entwürfe, über die abgestimmt wurde, anpassen kann und darf.

    Erinnert mich an die Kindheit meiner Kids. Die haben mitten im Spiel auch laufend die Regeln angepasst, je nach Gutdünken…

    Manchmal habe ich ein gewisses Mass an Verständnis für diejenigen, die der Abstimmung fernbleiben mit der Begründung, die Politiker würden ja eh machen, was ihnen passt.

    1. @Patrick Honegger:

      «Ich hätte es tatsächlich seltsam gefunden, wenn ausländische Firmen ohne CH-Personal die Abgabe hätten zahlen müssen.»

      Die Mediensteuer knüpft an den mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz an. Unternehmen im Ausland sind in der Schweiz teilweise auch mehrwertsteuerpflichtig, seit kurzer Zeit sogar in einem verstärkten Umfang:

      https://steigerlegal.ch/2018/01/03/e-commerce-mehrwertsteuer-2018/#pflichten

      Insofern könnte man auch argumentieren, es sei seltsam, dass Unternehmen in der Schweiz, wo weder (schweizerisches) Fernsehen geschaut noch (schweizerisches) Radio gehört wird – also genauso wie vermutlich bei den nun mediensteuerbefreiten Unternehmen im Ausland –, die Mediensteuer bezahlen müssen.

      (Allerdings handelt es sich genau deswegen um eine Steuer, weil es an einem Anspruch auf eine individuelle Gegenleistung fehlt.)

  2. Besten Dank für den Hinweis wg. selbständigen Firmen.

    Der jährliche Posten von rund Fr. 20 Mio. «Serafe AG (Erhebung Haushaltabgabe)» scheint mir recht gross zu sein.

    Aehnlich mit dem Posten «Reserve für Planungsabweichungen» von rund Fr. 34 Mio. Konkret heisst das wohl «Fehlplanung». Da sieht man, was ein eidg. dipl. Buchhalter wert wäre… Auch die «Reserve für Teuerungszuschlag» scheint mir grosszügig bemessen zu sein. Erinnert mich ein wenig an Venezuela.

    Da fragt man sich, wer ein solches Budget bewilligt hat.

    Wäre es nicht einfacher / günstiger gewesen, das Ganze über über die Steuern abzuwickeln?

  3. und genau das finde ich eine sauerei. eine Steuer. ich habe noch in den Ohren wie es hiess, ja es war knapp wir geben uns mühe bla bla. und jetzt dürfte die SRG ja noch mehr geld bekommen. Ich verstehe es nicht. ich finde es einfach eine sauerei.

  4. schön zu wissen,als KMU mit 2 Standorten, zuhause und in beiden Firmen jetzt pro Tag über 6.-Fr Billag bezahlen zu müssen….. und das für 1 Person!!!

  5. kann mir einer sagen nach welchen Kriterien die Gebühren berechnet werden mit 1.172 mio. Umsatz. rechnung lautet Fr.910??? oder ist da was
    faul??

  6. Die Billag hatte die Urheberrechtsentschädigung im Auftrag der SUISA ebenfalls in Rechnung gestellt. Ist bei der Mediensteuer für Unternehmen diese Urheberrechtsentschädigung ebenfalls enthalten oder kommt da jetzt noch eine separate Rechnung?

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