Vorratsdatenspeicherung: Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Foto: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg

Mit der Vorratsdatenspeicherung werden ohne Anlass und ohne Verdacht alle Menschen überwacht. Es wird in der Schweiz erfasst, wer wann mit wem und wo in den letzten sechs Monaten kommuniziert hat. Seit einiger Zeit wird ausserdem gespeichert, welche Internet-Dienste und Websites genutzt wurden.

Die Digitale Gesellschaft kämpft seit einigen Jahren auch auf dem Rechtsweg gegen diese Massenüberwachung. Da Behörden und Gerichte in der Schweiz nicht bereit waren, auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten, erhebt die Digitale Gesellschaft nun Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und beruft sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Die Digitale Gesellschaft sieht Aussichten auf Erfolg, nachdem höchste Gerichte in Europa immer wieder gegen die staatliche Massenüberwachung geurteilt haben. Dazu zählen unter anderem das Bundesverfassungsgericht in Deutschland (2010), der Europäische Gerichtshof (EuGH) – 2014 und 2016 – und inzwischen auch der EGMR (2018).

Rechtsweg in der Schweiz seit 2014

Der bisherige Rechtsweg führte über den Dienst Überwachung und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) über das Bundesverwaltungsgericht zum Bundesgericht, dem höchsten Gericht in der Schweiz.

Die Digitale Gesellschaft beschreitet den Rechtsweg auch gegen die Massenüberwachung durch die geheimdienstlich-militärische Kabelaufklärung, die mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) legalisiert wurde. Die Angelegenheit liegt momentan in Form einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Bild: Wikipedia / CherryX, «Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg)», CC BY-SA 3.0 (Deutschland)-Lizenz.

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