Daniele Ganser: Zulässige Bezeichnung als «Superstar der Verschwörungstheorien»

Foto: Daniele Ganser hält einen Vortrag

Der Presserat hat entschieden, dass die SonntagsZeitung den Historiker Daniele Ganser als Verschwörungstheoretiker bezeichnen durfte. Mit Stellungnahme 27/2018 wurde eine entsprechende Beschwerde abgewiesen.

Unter dem Titel «Wenn alles mit allem zu tun hat» ???????? berichtete die SonntagsZeitung über eine Konferenz in Basel, an der unter anderem Ganser teilgenommen hatte.

Ganser wird im Artikel als «Schweizer Superstar der Verschwörungstheorien» eingeführt. Der Infosperber sah darin «Diskreditierungsmethoden» und forderte einen lautstarken Protest des Presserates gegen eine «Verluderung des Journalismus».

Diffamierende Bezeichnung als Verschwörungstheoretiker ist kein schwerer Vorwurf

Der Presserat protestiert nicht, sondern betont in seiner Stellungnahme, es sei nicht seine Aufgabe zu beurteilen, ob jemand ein Verschwörungstheoretiker sei oder nicht. Allerdings kritisiert der Presserat, dass es sich die SonntagsZeitung (zu) einfach machte, indem sie nur einen Experten zu Wort kommen liess.

Weiter erklärt der Presserat, man könne Ganser durchaus als Verschwörungstheoretiker bezeichnen, gesteht aber ein, dass der Begriff vorliegend diffamierend verwendet wurde:

«Zu bedenken ist, dass sich Ganser in seinen Vorträgen und Büchern mit echten und angeblichen Verschwörungen befasst und dass man ihn deshalb im neutralen Sinne des Wortes als Verschwörungstheoretiker bezeichnen kann. Die [SonntagsZeitung] nicht auf diese neutrale Bedeutung des Begriffs ein. Offensichtlich ist ihnen die diffamierende Bedeutung des Begriffs klar. […]»

Gleichzeitig sieht der Presserat in der Bezeichnung als Verschwörungstheoretiker aber keinen schweren Vorwurf. Ganser musste deshalb nicht angehört werden.

Im Ergebnis hält der Presserat in seiner Stellungnahme dennoch fest, die SonntagsZeitung habe «handwerklich nicht gut gearbeitet», dabei aber keine medienethischen Richtlinien (Anhörung bei schweren Vorwürfen, Entstellen von Tatsachen, Wahrheitssuche) verletzt.

«Superstar unter den Kinderpornografen»: Wie weit dürfen Journalisten gehen?

Der Klein Report hakte beim Presserat kritisch nach und stellte unter anderem folgende Frage:

«Wenn sich ein Experte in seinen Vorträgen und Expertisen mit Kinderpornografie auseinandersetzt, könnte man ihn in Analogie zur Argumentation des Presserates auch als ‹Superstar unter den Kinderpornografen› betiteln?»

Der Presserat antwortete wie folgt:

«Die Wahrheitspflicht ist auch in Titeln zu respektieren. Diese dürfen zugespitzt sein, jedoch nicht überspitzt. […] Der Vorwurf der Kinderpornografie ist wesentlich gravierender als derjenige, ein Verschwörungstheoretiker zu sein. Kinderpornografie ist ein Straftatbestand. Sich mit echten oder angeblichen Verschwörungen zu befassen, ist nicht verboten.»

Der Klein Report zog folgendes Fazit:

«[…] Als Mediendienst der Schweizer Kommunikationsbranche war es wichtig zu erfahren, wie weit einige Medien in der Etikettierung von Experten in der Öffentlichkeit gehen können. Die Bilanz lautet: Im Falle von Daniele Ganser sehr, sehr weit.»

Bild: Michael Peter.

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