Bordkarten: Datenschutzbeauftragter fordert besseren Datenschutz bei Fluggesellschaft SWISS

Foto: Bordkarte

Wer mit dem Flugzeug reist und seine Bordkarte oder sein E-Ticket online veröffentlicht – zum Beispiel bei Instagram – hat seit Jahren ein Problem mit Datenschutz und Datensicherheit:

Die Angaben verraten nicht nur viel über den gebuchten Flug, sondern ermöglichen in den meisten Fällen auch den Zugriff auf das Buchungsportal der jeweiligen Fluggesellschaft. Dort können böswillige Dritte einerseits weitere Informationen abrufen und andererseits die Buchung verändern oder gar stornieren beziehungsweise umbuchen.

Als (schlechter!) Scherz könnte ein anderes Essen bestellt oder auf einen Mittelsitz gewechselt werden. Der Flug könnte aber wie erwähnt auch storniert oder umgebucht werden. Denkbar ist der Diebstahl von Flugmeilen. Weiter können die hinterlegten Informationen – zum Beispiel Angaben aus dem Pass – für Identitätsdiebstahl und sonstige kriminelle Aktivitäten missbraucht werden.

Datenschutzbeauftragter interveniert bei Fluggesellschaft SWISS

Wie Petar Marjanovic im Blick schreibt, hat nun der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) bei der deutsch-schweizerischen Fluggesellschaft SWISS interveniert:

«Für uns genügen Sicherheit und Kundeninformation nicht.»

Und:

«Wir haben der Swiss Vorschläge gemacht, wie sie den Schutz der Personendaten verbessern könnte. Es ist jetzt an der Swiss, diese zu prüfen und mitzuteilen, bis wann die Kundinnen und Kunden mit Änderungen rechnen können. Wir behalten uns vor, die getroffenen Massnahmen zu gegebener Zeit zu überprüfen.»

Ich gehe davon aus, dass der EDÖB der SWISS empfohlen hat, die Bearbeitung von Personendaten für Bordkarten und E-Tickets zu ändern (Art. 29 Abs. 3 DSG). Sollte die SWISS die Empfehlung ablehnen oder nicht befolgen, könnte der EDÖB die Angelegenheit dem Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid vorlegen (Art. 29 Abs. 4 DSG).

Bei SWISS kann man sich momentan unter Angabe von Vorname und Name sowie Buchungs- oder Ticket-Nummer ohne weiteres einloggen.

Selbstschutz: Keine Bilder von Bordkarten und E-Tickets veröffentlichen

Das Problem betrifft Fluggesellschaften weltweit. eigenen Schutz sollte man deshalb eine Bordkarte oder ein Flugticket nie online veröffentlichen. Das Problem besteht aber auch, wenn man eine Bordkarte irgendwo liegen lässt oder sie achtlos entsorgt. Gerade an Flughäfen muss man damit rechnen, dass man in das Visier von Kriminellen gerät.

Vorsicht ist auch bei anderen Informationen geboten, die man online veröffentlicht. Ein Beispiel dafür sind fotografierte Kreditkarten mit sichtbarem Card Validation Code (CVC).

Bild: Flickr / Darren Foreman, «Old school AA boarding pass», CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

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