Benjamin Roduit, Nationalrat der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP), sorgt sich um WhatsApp an Schulen in der Schweiz:
Mit seinem Postulat 18.3995 fordert Roduit, der Bundesrat solle das Angebot von Online-Diskussionsplattformen in der Schweiz prüfen und den Schulen vertrauenswürdige Angebote vorschlagen.
Dabei geht es Roduit nicht allein um den Datenschutz bei WhatsApp (und damit auch bei Facebook), sondern Roduit beklagt auch, dass bei WhatsApp keine Moderation von Diskussionen möglich sei:
«Erstens werden Daten gesammelt, sie sind nicht geschützt, und sie werden im Ausland abgespeichert […]. Zweitens gibt es keine Möglichkeit, die Diskussionen in den Gruppen zu moderieren, und alles oder fast alles lässt sich schreiben. Ausrutscher wären also von der Lehrperson zu verantworten. Letztlich kann es sein, dass gezielte Werbung schon bald Wirklichkeit wird. Schülerinnen und Schüler würden somit ungewollt Werbung ausgesetzt, ohne dass es eine Möglichkeit gäbe, bestimmte Inhalte zu blockieren. Wieder würden die Lehrpersonen oder die Schulleitung die Verantwortung tragen […].»
Im Ergebnis wünscht sich Roduit vom Bundesrat einen Bericht über «Kommunikationsdienste, die Datensicherheit gewährleisten und bei denen bestimmte Inhalte moderiert und blockiert werden können.»
Das Postulat ist angenommen, wenn ihm der Nationalrat zustimmt. Das Postulat wurde im Parlament noch nicht behandelt.
Braucht es dafür den Bundesrat?
Auswahl durch Konkurrenz ist auch bei Online-Angeboten wichtig. Wieso allerdings der Bundesrat eine Marktübersicht erstellen (lassen) soll, geht aus dem Postulat von Nationalrat Roduit nicht hervor. Wieso bewertet Roduit nicht selbst die Angebote, die seinen Kriterien – in der Schweiz und zensurfähig moderationsfähig – entsprechen?
Roduit, der als Lehrer an einem Gymnasium im Kanton Wallis tätig ist, könnte ein solches Angebot gemeinsam mit seinen Schülern ins Leben rufen. Grundsätzlich in Frage kommen könnten zum Beispiel Threema Education sowie Klapp, Shubidu und Wire mit jeweils unterschiedlichem Funktionsumfang.
Als Vorbild könnte die «Analyse verschiedener Kommunikationssoftwares mit Blick auf die technischen Anforderungen im Bereich des Datenschutzes» des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich dienen.
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