Abschied von der Sommerzeit: Was sind die Rechtsgrundlagen?

Foto: Schlafender BärDieses Wochenende ist es wieder einmal so weit: Die Sommerzeit endet und die Schweiz kehrt zur Normalzeit («Winterzeit») zurück.

Die Rechtsgrundlage für diese «Festlegung der Zeit» findet sich im Bundesgesetz über das Messwesen (Messgesetz, MessG) in Art. 15 Abs. 2 (mit Hervorhebung):

«Um Übereinstimmung mit den benachbarten Staaten zu erreichen, kann der Bundesrat die Sommerzeit vorschreiben. Die Sommerzeit entspricht der mitteleuropäischen Zeit plus eine Stunde.»

Und tatsächlich schreibt der Bundesrat die Sommerzeit in der Sommerzeitverordnung vor:

«In der Schweiz wird die Sommerzeit für den gleichen Zeitraum festgelegt wie in der Europäischen Union.»

Ach ja:

«Von der beim Übergang von Sommerzeit auf mitteleuropäische Zeit doppelt erscheinenden Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr morgens wird die erste Stunde mit 2 A (2 A. 01 Minute usw.), die zweite Stunde mit 2 B bezeichnet.»

Die Sommerzeit ist erst seit dem 1. Januar 2013 im Messgesetz geregelt. Vorher fand sich die Regelung der Sommerzeit im Zeitgesetz, das am 1. Januar 1981 in Kraft getreten war.

1980 / 1981 war die Schweiz eine Zeitinsel in Europa: Die Nachbarländer hatten die Sommerzeit eingeführt, während in der Schweiz die Einführung der Sommerzeit 1978 in einer Volksabstimmung mit 84 Prozent abgelehnt worden war. Im Rückblick zeigt sich, dass das schweizerische Stimmvolk richtig entschieden hatte.

Siehe auch: Hickhack um die Sommerzeit (Neue Zürcher Zeitung, NZZ), Die Abschaffung der Zeitumstellung rückt näher – auch in der Schweiz (NZZ).

Bild: Pixabay / raincarnation40, Public Domain.

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