Wladyslaw Sojka nutzt die freie Enzyklopädie Wikipedia seit Jahren als Abmahnfalle. Die Abmahnungen, die inzwischen von Anwaltskollege Yves Waldmann verschickt werden, folgen – soweit ersichtlich – immer dem gleichen Muster:
Mit einem pauschalen Verweis auf die «Lizenzbestimmungen von ‹Wikimedia Commons›» wird behauptet, das abgemahnte Bild werde auf der jeweiligen Website «rechtswidrig» genutzt. In der Folge wird insbesondere die Zahlung von Schadenersatz gefordert. Für den Fall, dass keine Zahlung erfolgt, wird mit Klage und Strafantrag gedroht.
Momentan scheinen Bilder im Vordergrund zu stehen, die das Goetheanum im solothurnischen Dornach zeigen. Ein Beispiel dafür ist das Bild Goetheanum_Dornach2.jpg. Beim Bild fällt auf, dass als Urheber neben Wladyslaw Sojka ein weiterer Wikipedianer namens «Dontpanic» beziehungsweise «Dogcow» genannt wird.
Beispiel: 1’075 Franken plus Unterlassungserklärung für ein Wikipedia-Bild
In einem aktuellen Fall fordert Anwaltskollege Waldmann einerseits die Zahlung von Schadenersatz von insgesamt 1’075 Franken und andererseits die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mit – nicht weiter begründetem Verweis – auf die «Tarifrichtlinien von ProLitteris» werden 40 Franken pro Monat in Rechnung gestellt. Dazu kommen «Anwaltskosten» von 300 Franken und eine «Auslagenpauschale» von 15 Franken.
Anwaltskollege Waldmann betont, sein Mandant sei an einer «gütlichen Einigung» interessiert. Miturheber «Dontpanic» beziehungsweise «Dogcow» wird in der Abmahnung nicht erwähnt.
Allerdings behauptet Anwaltskollege Waldmann auch, ohne fristgerechte Unterzeichnung der Unterlassungserklärung und ohne fristgerechte Zahlung sei er beauftragt, die «vollständigen Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche […] unter Kostenfolge gerichtlich durchzusetzen und die Einrichtung einer Strafanzeige […] zu prüfen.» Durch solche Aussagen fühlen sich viele Laien stark unter Druck gesetzt, was Ihre Zahlungsbereitschaft erheblich erhöhen kann.
Wer bezahlt und unterzeichnet, so Anwaltskollege Waldmann, dürfe das abgemahnte Bild weiterhin verwenden, sofern Wladyslaw Sojka als Urheber benannt werde und die Lizenzbestimmungen eingehalten würden. Für die Vergangenheit wird demnach ein Schaden von 40 Franken pro Monat behauptet, während die Nutzung für die Zukunft kostenlos sein soll. Letzteres entspricht der inzwischen mehrheitlichen deutschen Rechtsprechung, wonach für solche Creative Commons-Bilder gar kein (oder fast kein) Schadenersatz geschuldet ist.
Die Wikipedia-Abmahnungen von Wladyslaw Sojka – man könnte sie mit Blick auf das Goetheanum als Sitz der Anthroposophen als «Rudolf Steiner»-Abmahnungen bezeichnen – scheinen erfolgreich zu sein. Da davon auszugehen ist, dass Anwaltskollege Waldmann keine fiktiven «Anwaltskosten» in Rechnung stellt, muss im Gesamtergebnis ein finanzielles Plus für Wladyslaw Sojka resultieren. Dazu trägt sicherlich auch bei, dass die geforderten Beträge für viele Abgemahnte in der Schweiz bezahlbar sind.
«Rudolf Steiner»-Abmahnungen: Wie reagieren?
Die Abmahnungen von Anwaltskollege Yves Waldmann werfen wie erwähnt rechtliche Fragen auf. Es lohnt sich deshalb – wie bei jeder Abmahnung – die Rechtslage sowie das weitere Vorgehen im Einzelfall zu prüfen.
Wer sich nicht unter Druck setzen lässt, kann allenfalls eine Zahlung vermeiden. Eine Möglichkeit besteht darin, eine passende Unterlassungserklärung – ohne Zahlungsverpflichtungen! – selbst zu formulieren und auf die weitere Bildverwendung verzichten.
Im Zweifelsfall kann man sich durch eine Fachperson wie insbesondere durch einen qualifizierten Rechtsanwalt beraten und unterstützen lassen.
Bild: Wikipedia-Gründer Jimmy Wales mit Wikipedia-Logo und Kleingeld (Cartoon) – Pixabay / OpenClipart-Vectors, Public Domain