Ist die Angst vor «Black Friday»-Abmahnungen weiterhin berechtigt?

Foto: Geleertes weisses Sparschwein mit vielen ausgeleerten Münzen

Kaum ist der Singles’ Day vorbei, folgt mit dem Black Friday am 23. November 2018 der nächste Grosskampftag für den Handel, insbesondere online. Damit wächst erneut die Angst vor kostenpflichtigen Abmahnungen, denn «Black Friday» ist in Deutschland als Marke geschützt.

Aus diesem Grund besteht weiterhin Abmahngefahr, wenn die «Black Friday» in Deutschland ohne Lizenz der Markeninhaberin Super Union Holdings Ltd. aus Hongkong (Markennummer 302013057574) verwendet wird. Betroffen sind unter anderem Onlineshops in der Schweiz, die an Kunden in Deutschland liefern oder Newsletter an Empfänger in Deutschland versenden.

Eigentlich hatte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im März 2018 die Löschung der umstrittenen Marke beschlossen. «Black Friday» ist Gemeingut und hätte deshalb gar nie als Marke eingetragen werden dürfen.

Allerdings erhob die Markeninhabern Beschwerde beim Bundespatentgericht. In der Folge ist die Löschung der Marke noch nichts rechtskräftig. Die Super Union Holdings Ltd. hat angekündigt, alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Letzte Instanz wäre der deutsche Bundesgerichtshof (BGH).

So gehen Onlinehändler in der Schweiz auf Nummer sicher

In der Schweiz war und ist «Black Friday» in den letzten Jahren – soweit ersichtlich – nicht als Marke geschützt. In Österreich gab es eine internationale «Black Friday»-Marke der gleichen Inhaberin, die aber bereits wieder gelöscht wurde (Markennummer 1378808). Die Verwendung von «Black Friday» allein in der Schweiz sollte rechtlich unbedenklich sein.

Onlinehändler in der Schweiz, die auf Nummer sicher gehen möchten, sollte hingegen gegenüber ihrer deutschen Kundschaft auf die Verwendung von «Black Friday» verzichten. Da der Black Friday den Anfang macht für das Einkaufswochenende bis zum «Cyber Monday», verwenden viele Onlineshops inzwischen die Bezeichnung «Black Weekend». Aus Kundensicht zählen sowieso in erster Linie die Rabatte und Schnäppchen.

So reagiert man richtig auf «Black Friday»-Abmahnungen

Wer in der Schweiz eine «Black Friday»-Abmahnung erhält, sollte – wie bei jeder Abmahnung – die Ruhe bewahren und die Abmahnung sorgfältig prüfen. Die rechtliche Ausgangslage ist bei «Black Friday»-Abmahnungen zwar vielversprechend, aber das hilft wenig, wenn man trotzdem in ein kostspieliges und zeitraubendes Verfahren in Deutschland verwickelt wird.

In jedem Fall ist es wichtig, richtig zu reagieren. Wie man richtig reagiert, ist vom Einzelfall abhängig. In den meisten Fällen ist es keine gute Idee, eine Abmahnung aus Deutschland zu ignorieren. Im Zweifelsfall kann ein Rechtsanwalt, der sich mit solchen Abmahnungen auskennt, weiterhelfen.

Bild: Pixabay / kschneider2991, Public Domain-ähnlich.

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