Fürstentum Liechtenstein: Neues Datenschutzgesetz nach deutschem Vorbild

Bild: Fürstentum Liechtenstein-Flagge in Form eines Fingerabdruckes

daten:recht meldet, dass im Fürstentum Liechtenstein per 1. Januar 2019 das neue Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft getreten ist.

Das neue DSG geht auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zurück. Die DSGVO gilt seit dem 20. Juli 2018 direkt in allen Mitgliedstaaten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und damit auch im Fürstentum Liechtenstein.

In der Folge musste das Fürstentum Liechtenstein sein Datenschutzrecht anpassen. Das neue DSG orientiert sich nicht mehr am schweizerischen Datenschutzgesetz, sondern am deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Aus diesem Grund war für das liechtensteinische DSG eine Totalrevision erforderlich.

Die Datenschutzstelle im Fürstentum Liechtenstein schreibt:

«Die DSGVO enthält eine Reihe von sog. Öffnungs- und Spezialklauseln, die den Staaten gewisse Gestaltungsräume gewähren und es ihnen ermöglichen, nationale konkretisierende Datenschutzregelungen beizubehalten oder neu zu schaffen. Liechtenstein nutzte diesen Gestaltungsspielraum mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes, welches seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist.»

Ausserdem hat die Datenschutzstelle eine Übersichtsseite mit den nationalen Grundlagen für das Datenschutzrecht im Fürstentum Liechtenstein veröffentlicht:

Die Seite verweist einerseits auf den Volltext von Datenschutzgesetz (DSG) und Datenschutzverordnung (DSV) sowie auf Materialien zum Datenschutzgesetz. Andererseits verweist die Seite auf den Volltext von Informationsgesetz und Informationsverordnung.

Bild: Pixabay / Kurious, Public Domain-ähnlich.

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