22. Januar 2019: Haben Sie Ihre Datenschutzerklärung schon angepasst?

Logo: Google («G»)

Für den heutigen 22. Januar 2019 mussten fast alle Apps und Websites ihre Datenschutzerklärung anpassen:

«Fast alle», weil für die Nutzer von Google-Diensten in Europa seit heute die Google Ireland Limited in Dublin und nicht mehr die Google LLC in den USA verantwortlich ist.

Betroffen sind unter anderem Google AdSense, Google Analytics, Google Maps, Google reCAPTCHA und YouTube. Es gibt kaum Apps und Websites, die ohne Google-Dienste auskommen.

Wer einen solchen Dienst für eine App oder eine Website nutzt, muss die betroffenen Personen darüber mindestens informieren:

Transparenz ist ein zentraler Grundsatz im Datenschutzrecht, weshalb auch Google von den Nutzern solcher Dienste unter anderem fordert, die Transparenz zu gewährleisten. Dazu dient normalerweise die Datenschutzerklärung beziehungsweise Privacy Policy, die nun angepasst werden musste.

Die Änderung geht auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zurück und betrifft erst einmal die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein und Norwegen als Mitgliedstaaten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Dazu kommt die Schweiz, so dass sich nun auch betroffene Personen in der Schweiz gegenüber Google auf die DSGVO berufen können.

Für Nutzer ausserhalb Europas bleibt die Google LLC zuständig.

Wer Google-Dienste verwendet und seine Datenschutzerklärung(en) noch nicht angepasst hat, sollte die Anpassung so bald wie möglich vornehmen:

Bei einer App oder Website, die sich an Nutzer in Europa richtet, ist ansonsten mit einem Blick in die Datenschutzerklärung ersichtlich, dass das anwendbare Datenschutzrecht nicht eingehalten wird.

Ich empfehle, nicht die Google LLC durch die Google Limited Ireland zu ersetzen, sondern beide Google-Gesellschaften zu erwähnen:

Grundsätzlich handelt es sich weiterhin um Dienste der Google LLC, doch ist die Google Limited Ireland für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz verantwortlich.

Wer den Datenschutz-Generator von Datenschutzpartner, an dessen Entwicklung wir beteiligt sind, nutzt, erhält seit heute als Ergebnis eine entsprechend angepasste Datenschutzerklärung. Bereits erstellte Datenschutzerklärungen können aktualisiert werden.

Offenlegung: Der verlinkte Datenschutz-Generator von Datenschutzpartner ist ein Angebot der Papiertiger GmbH, an der Rechtsanwalt Martin Steiger unter anderem als Mitgründer beteiligt ist.

Bild: Pixabay / ElisaRiva.

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