Der Justillon in Deutschland sammelte kuriose Rechtsnachrichten. Mitte Januar 2019 teilte die Redaktion überraschend «das Projekt Justillon mit sofortiger Wirkung beenden» zu müssen. Die Redaktion schrieb unter anderem:
«Wir bedanken uns bei allen Weggefährten, die uns in den letzten 4,5 Jahren auf unserer Reise durch die kuriose juristische Welt unterstützt haben.
Wir haben Justillon während des Studiums gestartet und haben mit Ausnahme der letzten Wochen versucht, nahezu täglich neue kuriose Inhalte zu liefern. Dies ist ein enormer Zeitaufwand, den wir in unserer Freizeit als Hobby gestemmt haben. Mittlerweile haben sich jedoch unsere Prioritäten etwas verlagert und wir sehen uns nicht mehr in der Lage, diesen Zeitaufwand auf uns zu nehmen.
Wir hätten niemals gedacht, dass Justillon so groß wird. Auch wenn es schmerzt, ein in unseren Augen erfolgreiches Projekt einstellen zu müssen, halten wir dies für die beste Lösung, da wir nicht möchten, dass die Qualität durch mangelnden Zeiteinsatz leiden muss. Auch möchten wir keine Werbung für Viagra-Pillen auf unserer Seite sehen.»
Das Ende von Justillon ist bedauerlich. Ich kann den Entscheid aber ohne weiteres nachvollziehen, denn der Aufwand für ein solches Projekt ist riesig. Vielen Dank für viereinhalb Jahre gute Unterhaltung!
Leider können die veröffentlichten Beiträge nicht mehr abgerufen werden. Wer justillon.de aufruft, erfährt mittels HTTP-Statuscode 423, dass die Website gesperrt («locked») ist. Viele Beiträge sind immerhin noch im Internet Archive zu finden.
Kuriose Rechtsnachrichten aus der Schweiz
Über die Jahre hatte ich im Justillon mehrere Gastbeiträge über kuriose Rechtsnachrichten aus der Schweiz veröffentlicht. Alle Gastbeiträge sind im Volltext auf dieser Website verfügbar:
- Rechtsanwalt schummelt mit gar kleiner Schriftgrösse
- Urteil: 4,3 km/h – so schnell müssen Strafverteidiger gehen
- HSG-Student verklagt Vater wegen 25 Minuten Pendeln zur Universität
- Hausfriedensbruch: Besucherin wollte Gefängnis nicht verlassen
- Meinungsfreiheit: 40-jähriger Mann durfte als ewiger Student bezeichnet werden
- Rechtsanwalt lädt Mandantin zum Geburtstag ein – als Bedienung!
Bild: Flickr / Ralf St., «Broken Connection», CC BY-ND 2.0 (generisch)-Lizenz.
Sehr, sehr schade. RIP.