Vorsicht, Pixabay mit neuer Lizenz seit Anfang 2019: Bye-bye, Public Domain!

Logo: Pixabay

Pixabay war eine nützliche Sammlung von Bildern, die dank der Public Domain-ähnlichen Creative Commons Zero (CC0)-Lizenz ohne urheberrechtliche Schranken verwendet werden durften. Wer Pixabay-Bilder verwendete, musste normalerweise keine Abmahnungen befürchten – im Gegensatz zu Bildern von Flickr und Wikipedia.

Leider führte Pixabay per 1. Januar 2019 still und leise neue Nutzungsbedingungen ein, wie iRights.info berichtet. Die neue Pixabay-Lizenz ist nicht mehr Public Domain-ähnlich, sondern enthält zahlreiche Einschränkungen für die Verwendung von Bildern.

Die neue Lizenz erlaubt zwar grundsätzlich die kostenlose Verwendung für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke, ohne dass der Rechteinhaber oder Urheber sowie die Quelle genannt werden müssen. Gleichzeitig ist es aber beispielsweise verboten, Bilder in digitaler Form zu vertreiben oder die Bilder bei vergleichbaren Plattformen hochzuladen.

Rechtsunsicherheit durch neue Pixabay-Lizenz

«Vertrieb» ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und führt zu Rechtsunsicherheit. In jedem Fall sind Pixabay-Bilder aufgrund der neuen Lizenz für die Verwendung als Open Content nicht mehr geeignet.

Problematisch ist auch, dass es im rechtlichen Ergebnis zwei Arten von Pixabay-Bildern gibt, wie iRights.info schreibt:

«Dazu kommt, dass es nun bei den millionenfach verwendeten Pixabay-Fotos und -Videos, rechtlich gesehen, zwei Arten gibt: Auf der einen Seite jene, die vor dem 1.1.2019 hochgeladen und via CC0 freigegeben wurden – was man ihnen nicht ansieht, weil man sie nicht kennzeichnen musste. Ganz wichtig dabei: Die so in der Vergangenheit freigegebenen Bilder bleiben weiterhin freigegeben. Eine nachträgliche Änderung der CC0-Freigabe in eine wie auch immer geartete Lizenz ist rechtlich nicht möglich.

Auf der anderen Seite gibt es nun solche Bilder und Videos, die seit dem 1.1.2019 hochgeladen wurden und werden, die unter der speziellen Pixabay-Lizenz stehen, was man – auch wenn weder Quelle noch Bildautor*in genannt sein müssen – bei jeder Nachnutzung jedoch tunlichst kennzeichnen sollte. Denn allen weiteren Nutzern muss ja klar sein, wofür sie diese vermeintlich freien Inhalte eben nicht verwenden dürfen.»

Bei allen bestehenden Bildern bei Pixabay wird anstelle der bisherigen CC0-Lizenz, die eigentlich immer noch gilt, die neue Pixabay-Lizenz angezeigt. Die fehlende Darstellung der CC0-Lizenz bei Bildern, die Public Domain-ähnlich veröffentlicht wurden, grenzt an Copyfraud beziehungsweise Urheberrechtsberühmung.

Ob ein Bild mittels CC0-Lizenz ursprünglich Public Domain-ähnlich bei Pixabay veröffentlicht wurde, erkennt man nur noch am «Hochgeladen»-Datum. Das Datum ist Teil von ausgewählten Metadaten, die für jedes Bild bei Pixabay in der rechten Seitenleiste angezeigt werden.

Empfehlung: Quellenangaben für Pixabay-Bilder

Um klare Verhältnisse zu schaffen, ist es empfehlenswert, Quellengaben für Pixabay-Bilder freiwillig zu verwenden. Für Bilder, die bis und mit 31. Dezember 2018 bei Pixabay hochgeladen wurden, verwenden wir mehrheitlich eine Quellenangabe im folgenden Format:

Bilder mit CC0-Lizenz (Public Domain-ähnlich)

Pixabay / Nutzername, Public Domain-ähnlich

(«Pixabay / Nutzername» wird mit der Bild-Seite verlinkt, «Public Domain-ähnlich» könnte auch verlinkt werden.)

Bilder mit neuer Pixabay-Lizenz

Für Bilder, die seit dem 1. Januar 2019 bei Pixabay hochgeladen wurden, verwenden wir eine Quellenangabe im folgenden Format:

Pixabay / Nutzername, Pixabay-Lizenz

(«Pixabay / Nutzername» und «Pixabay-Lizenz» werden jeweils verlinkt.)

11 Kommentare

  1. Guten Tag

    Es gibt auf Pixaby ja auch zahlreiche Audiofiles (Musikstücke und Soundeffekte). Dürfen die dann, z. B. für einen Podcast kostenlos genutzt werden oder kommt man auch da mit dem Urheberrecht in Konflikt? Ich bin da etwas verwirrt

  2. Ist es ausreichend, wenn ich in einem Buch, das ich verkaufen werde und in dem ich neben selbst gezeichneten auch Bilder von Pixabay verwende, im Anhang einen Hinweis einfüge, dass im vorliegenden Buch auch Bilder von pixabay verwendet wurden? Muss ich dann alle betreffenden Bilder markieren? Und welche Bilder des Anbieters dürfte ich dafür grundsätzlich nicht verwenden? Darf ich Bilder auch nachzeichnen oder leicht verändern oder müssen sie im Original bleiben?
    Vielen Dank für die Information

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