Abmahnung: Mehr als 2’200 Euro für ein Dutzend ungeschälte Kartoffeln

Foto: Kartoffeln (ungeschält)Peter Kirchhoff aus Berlin fotografiert unter anderem Kartoffeln. Seine Bilder finden sich auf vielen Websites, da sie früher bei Pixelio kostenlos und legal erhältlich waren.

Wer bei einem solchen Bild vergisst, Peter Kirchhoff als Urheber zu nennen, muss damit rechnen, von der Berliner Anwaltskanzlei Pixel Law kostenpflichtig abgemahnt zu werden:

Mit seitenlangen Abmahnungen fordern die deutschen Anwaltskollegen Sascha Kugler, Henning Lüth, André Rösler und Andreas Weingärtner im Wesentlichen jeweils die Unterlassung der Bildverwendung, die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Leistung von Schadenersatz.

Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell?

Für ein Bild, das rund ein Dutzend ungeschälte Kartoffeln zeigt, forderte Pixel Law in einem Fall die Zahlung von insgesamt etwas über 2’200 Euro (rund 2’500 Franken).

Der Vorschlag, den Pixel Law für die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterbreitete, sah eine Konventionalstrafe von 6’000 Euro (rund 6’800 Franken) vor. Wer eine Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnet und danach beispielsweise aus Unwissen verletzt, kann eine böse – und teure – Überraschung erleben.

Abmahnungen dieser Art haben einen wirtschaftlichen Hintergrund, denn sie können sich finanziell lohnen, wie Heise Online schreibt:

«Aus Unklarheiten bei der Benennung von Fotos haben Fotografen in den letzten Jahren ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt, in dem sie ihre Bilder über Fotostocks oder Wikipedia verbreiten und bei fehlerhafter oder unterbliebener Benennung üppige Lizenzforderungen verlangen. […]»

Muss man Abmahnungen aus Deutschland ernst nehmen?

In der Praxis haben Fotografen zunehmend Mühe, vor deutschen Gerichten zu erklären, wieso Bilder, die sie kostenlos zur Verfügung stellen, zu Schadenersatzforderungen in vierstelliger Euro-Höhe führen sollen. Das gilt nicht nur für Pixelio-Bilder, sondern zum Beispiel auch bei Creative Commons-Abmahnungen mit Flickr und Wikimedia Commons beziehungsweise Wikipedia als gängigen Bildquellen.

Solche Abmahnungen müssen dennoch ernst genommen werden. Wer eine Abmahnung erhält und kein Eigengoal schiessen möchte, sollte sich anwaltliche Unterstützung suchen. Ein Rechtsanwalt kostet zwar Geld, doch zeigt die Erfahrung, dass viele Direktbetroffene fälschlicherweise glauben, eine Abmahnung selbst abwehren zu können.

Abschliessend zwei wichtige Hinweise:

  • Das Kartoffel-Bild, das für diesen Beitrag verwendet wird, ist nicht das abgemahnte Bild aus dem erwähnten Beispiel, sondern ein ähnliches Bild.
  • Peter Kirchhoff ist nicht nur der Name einer Person in Berlin, die sich als Fotograf bezeichnet, sondern auch der Name eines selbständigen Produktdesigners in Münster. Sein Ruf leidet unter den Abmahnungen, die sein Berliner Namensvetter durch Pixel Law versenden lässt, wie die Anwaltskollegen von IPCL Rieck & Partner schreiben.

Bild: Pixabay / Hans, Public Domain-ähnlich.

2 Kommentare

  1. Lieber Martin
    Wäre dazu nicht auch noch der Hinweis angebracht, dass in der Schweiz das Urheberrecht für Fotografien eine gewisse «Schöpfungshöhe» voraussetzt, also eine künstlerische Qualität des Bildes, während es in Deutschland einen Lichtbildschutz gibt, der das Resultat JEDEN Knopfdrucks auf einen Auslöser schützt? Würde demnach das Kartoffelbild, das keinerlei künstlerischen Anspruch erfüllt (dazu gehören erkennbare Merkmale wie besondere Beleuchtung,Perspektive, Arrangement, Komposition) nach GELTENDEM SCHWEIZER Recht (URG in Überarbeitung sieht den Lichtbildschutz vor) durch die Maschen des Urheberrechts fallen?

    1. @Peter Sennhauser:

      Ob ein solches Bild in der Schweiz urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, müsste im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Eine Gegenseite, die sich auf schweizerisches Recht beruft, wird in vielen Worten behaupten, auch ein solches Bild sei urheberrechtlich geschützt in der Schweiz. Gleichzeitig ist bei Abmahnungen aus Deutschland zu beachten, dass normalerweise nicht (nur) schweizerisches Recht einschlägig ist.

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