MFM-Bildhonorare 2019: Was kosten Abmahnungen in Deutschland?

Titelseite: MFM-Bildhonorare 2019Wenn jemand eine urheberrechtliche Abmahnung aus Deutschland erhält, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Schadenersatz mit Verweis auf die MFM-Bildhonorare gefordert wird.

MFM steht für die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Die MFM gibt in Deutschland jeweils Anfang Jahr ihre «Bildhonorare» heraus.

Die MFM-Bildhonorare sind ausdrücklich keine Preisempfehlungen. Sie werden dennoch häufig verwendet, um in rechtlichen Auseinandersetzungen den geforderten Schadenersatz gemäss Lizenzanalogie zu begründen – ähnlich wie die SAB-Preisempfehlungen in der Schweiz.

Die diesjährigen «Bildhonorare» umfassen 114 Seiten und geben detailliert Auskunft über die «marktüblichen Vergütungen» für die Bildverwendung in Deutschland.

«Seit über 20 Jahren ermittelt die mfm, ein Arbeitskreis des Bundesverbandes professioneller Bildanbieter (BVPA), die aktuelle Honorarsituation für Bildnutzungsrechte in Deutschland. Die mfm-Publikation ‹Bildhonorare› ist die einzige jährlich aktualisierte Marktübersicht, an der sich professionelle Bildschaffende orientieren können und die die Entwicklung des Bildmarktes über einen langen Zeitraum detailliert darstellt. Das Tabellenwerk dient Bildanbietern und Bildeinkäufern aus Verlagen, Unternehmen und Werbung als wichtige Berechnungsgrundlage.»

Die Bildhonorare 2019 sind inzwischen als gedruckte Broschüre und E-Paper beim deutschen Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) erhältlich. Die gedruckte Broschüre kostet 28.00 Euro, das E-Paper 38.00 Euro. Das Design wurde angepasst:

«[…] Alle Anwendungskategorien wurden optisch so gekennzeichnet, dass der Leser auf den ersten Blick erkennt, ob es sich um redaktionelle, werbliche oder Bildnutzungen im Bereich Handelsprodukte handelt.»

Und:

«Mit ihrem umfangreichen Medienregister bietet die Broschüre Richtwerte für nahezu alle Bildanwendungsgebiete und wird so zu einem unverzichtbaren Planungsinstrument.»

Beispiel: Honorare für Blogs, Online-Shops und andere Online-Nutzungen

Für ein Bild, das während drei Monaten auf der Unterseite in einem Blog verwendet wird, sehen die MFM-Bildhonorare ein Honorar 194 Euro vor, bei einem Onlineshop würde sich das Honorar um 50 Prozent erhöhen:

Dokument: Kosten für «Online-Nutzungen» gemäss MFM-Bildhonoraren 2019 (Auszug)

Bilder müssen nach der vereinbarten Dauer gelöscht werden. Das ist ein Problem, denn die wenigsten Website-Betreiber sind in der Lage, einzelne Bilder nach einer jeweils individuellen Dauer zu löschen. Marktüblich ist deshalb eigentlich eine unbeschränkte Nutzungsdauer.

Im Vergleich zu den MFM-Bildhonoraren 2018 wurden die Honorare übrigens deutlich erhöht. So soll eine Woche Onlinenutzung auf einer Unterseite nun beispielsweise 85 statt 50 Euro kosten, was einer Erhöhung um 70 Prozent entspricht.

Gibt es wirklich Blogger oder Onlineshops, die über ein derartiges Budget für die zeitlich beschränkte Nutzung von Bildern verfügen?

Bild: Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

Ein Kommentar

  1. Hallo, von wegen: «bei einem Onlineshop würde sich das Honorar um 50 Prozent erhöhen» ? Sind kommerzielle Online-Nachrichten-Anbieter vergleichbar mit Online-Shops? Wenn sie z.B. ihre Artikel hinter einer Bezahl-Schranke gebührenpflichtig anbieten und darin urheberrechtlich geschützte Bilder nutzen?

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