Diese Frage stellte ich mir, als ich kürzlich bemerkte, dass im online veröffentlichten Geschäftsbericht 1986 auf Deutsch (Dateiname 1986_d.pdf, Sicherheitskopie) die Seiten 412 und 413 fehlten.
Auf den beiden fehlenden Seiten ging es um erwähnenswerte Rechtsprechung der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung und teilweise der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung. Im veröffentlichten Geschäftsbericht auf Französisch waren die Seiten vorhanden.
Auf meinen Hinweis hin veröffentlichte das Bundesgericht inzwischen den vollständigen Geschäftsgericht 1986 auch auf Deutsch (Dateiname 1986.pdf, Sicherheitskopie).
Bild: Wikimedia Commons / Ikiwaner, «Frontalaufnahme des Bundesgerichtes in Lausanne», CC BY-SA 3.0 (nicht portiert)-Lizenz.