Zweite Amtsdauer für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten

Foto: Wort «PRIVACY» in Scrabble-BuchstabenDer Bundesrat hat Dr. Adrian Lobsiger, den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), für eine weitere beziehungsweise zweite Amtsdauer von vier Jahren bestätigt.

Der EDÖB hatte sein Amt am 1. Juni 2016 angetreten. Aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit für das Bundesamt für Polizei (Fedpol), einer Mischung aus Geheimdienst und Polizeibehörde, war die Wahl von kritischen Kommentaren begleitet worden. In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass sich die Kritik – wie erhofft – im Rückblick als unberechtigt erwiesen hat.

Revidiertes Datenschutzgesetz: Mehr Ressourcen für den EDÖB?

Die grösste Herausforderung für den EDÖB in seiner zweiten Amtsperiode ist die weiterhin laufende Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) in der Schweiz. Für den EDÖB wird insbesondere relevant sein, welche neuen Kompetenzen und Mittel seine Behörde erhält.

2018 verfügte der EDÖB für den Datenschutz über insgesamt 24 Stellen. Mit diesen personellen Ressourcen muss der EDÖB den Datenschutz beim Bund sowie bei der gesamten Privatwirtschaft in der Schweiz in mehreren Sprachen gewährleisten. Der EDÖB ist deshalb gezwungen, dem Datenschutz in der Schweiz mit pragmatischen Mitteln zur Durchsetzung zu verhelfen.

Im Rahmen der DSG-Revision stellte der Bundesrat dem EDÖB zehn zusätzliche Stellen in Aussicht.

Bundesrat: Medienmitteilung zur zweiten Amtsdauer

In seiner heutigen Medienmitteilung schreibt der Bundesrat unter anderem:

«An seiner Sitzung vom 10. April 2019 hat der Bundesrat die Wiederwahl von Adrian Lobsiger für eine zweite Amtsperiode von vier Jahren als Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bestätigt.

Adrian Lobsiger wurde vom Bundesrat am 18. November 2015 bis zum Ende der 50. Legislaturperiode (2. Dezember 2019) als EDÖB gewählt. Die Genehmigung der Wahl durch die Bundesversammlung erfolgte am 16. März 2016. Adrian Lobsiger trat seine Funktion am 1. Juni 2016 an.

An seiner Sitzung vom 10. April 2019 hat der Bundesrat die Wiederwahl von Adrian Lobsiger für eine zweite Amtsdauer (51. Legislatur) bestätigt.»

Und:

«Der EDÖB wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die erstmalige Wahl ist durch die Bundesversammlung zu genehmigen. Die Amtsdauer des EDÖB kann zwei Mal um je vier Jahre verlängert werden. Er ist stillschweigend für eine neue Amtsdauer gewählt, wenn der Bundesrat nicht aus sachlich hinreichenden Gründen die Nichtwiederwahl verfügt. […]»

Bild: Wikimedia Commons / Owen Moore, «Privacy Stock Photo», CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.