Im Frühjahr 2018 hatte der Bundesrat vorgeschlagen, ein Recht auf «wiederholte kurzzeitige Untermiete» für Mieter in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) zu verankern. Damit sollte das bestehende Recht auf Untermiete auch für Plattformen wie Airbnb und vergleichbare Plattformen gelten.
Nun hat der Bundesrat mitgeteilt, auf die geplante Anpassung der Mietrechtsverordnung zu verzichten (mit Hervorhebung):
«Die Mehrheit der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, der anderen interessierten Organisationen und der restlichen Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich gegen die Einführung einer Bestimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete aus. Die Mehrheit der Kantone sowie ein Teil der gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft begrüssten die Vorlage des Bundesrates hingegen. Angesichts dieser Ergebnisse wird der Entwurf zur Änderung der VMWG verworfen.»
Mit dem Scheitern der Vorlage bleibt es beim bestehenden «vordigitalen» Recht auf Untermiete, wie es seit Anfang der 1990er-Jahre in Kraft ist und die kurzfristige Untermiete nicht berücksichtigt:
«Die Untermiete ist in Artikel 262 des Obligationenrechts (OR) geregelt und betrifft in erster Linie die klassische mittel- bis langfristige Untermiete von Räumlichkeiten. Die Bestimmung ist seit dem 1. Juli 1990 in Kraft. Mit der Digitalisierung sind neue Formen der Untermiete aufgekommen, sei es für Wohnungen, Zimmer oder Büroräume. Typisch dabei ist die Nutzung einer Online-Vermittlungsplattform für den Kontakt zwischen den Beteiligten. Mit seiner Vorlage wollte der Bundesrat die VMWG an die neuen Gegebenheiten anpassen und die kurzzeitige Untermiete für Mietende und Vermietende vereinfachen.»