Das Datenschutzrecht in der Schweiz befindet sich in Revision – und diese Revision zieht sich aufgrund von Verzögerungen in die Länge. Aber es gibt Neuigkeiten!
Anwaltskollege Sylvain Métille weist bei Twitter darauf hin, dass sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrates am 23. und 24. Mai 2019 mit der Revision befasste.
Demnach soll sich der Nationalrat in der Herbstsession, das heisst im September 2019, voraussichtlich mit der Vorlage befassen können (Medienmitteilung):
«Die Kommission hat die Beratung der Vorlage für ein neues Datenschutzgesetz fortgesetzt (17.059 n Datenschutzgesetz. Totalrevision und Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz). Die Vorlage wird voraussichtlich in der Herbstsession im Nationalrat behandelt werden können.»
Mit der Revision soll insbesondere der freie Datenverkehr mit der Europäischen Union (EU) beziehungsweise mit dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gewährleistet werden.
Dafür muss die Europäische Kommission das Datenschutzrecht in der Schweiz weiterhin als angemessen beurteilen, auch mit Blick auf die neuen und verschärften Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ausserdem muss die revidierte Europäische Datenschutzkonvention (Konvention 108+) durch die Schweiz sowohl ratifiziert als auch umgesetzt werden.
Siehe auch:
- Bundesrat veröffentlicht Botschaft und Entwurf für neues Datenschutzrecht (18. September 2017)
- Schützt das Datenschutzgesetz die persönlichen Daten nach der Revision besser als bisher? (27. November 2017)
- Verzögerungen beim neuen Datenschutzrecht in der Schweiz (15. Januar 2018)
- Erfahrungen mit der DSGVO als Rechtsanwalt in der Schweiz (25. Mai 2018)
- Schweiz: Kommt das neue Datenschutzrecht erst 2021? (13. November 2018)
- Zweite Amtsdauer für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (10. April 2019)