Rapidshare: Noch kein Urteil im Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen in der Schweiz

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Drei Personen, die in leitender Funktion für den Sharehoster Rapidshare tätig waren, stehen im Kanton Zug wegen Gehilfenschaft zu Urheberrechtsverletzungen vor Gericht.

Die Verhandlung am Strafgericht Zug fand im September 2018 statt. Christopher Gilb von der Luzerner Zeitung erkundigte sich deshalb beim Gericht, ob das Urteil schon vorliegt beziehungsweise wann damit zu rechnen ist.

Die zuständige Einzelrichterin antwortete wie folgt:

«Das Urteil liegt noch nicht vor; eine Aussage darüber, wann dies genau der Fall sein wird, kann leider noch nicht verbindlich abgegeben werden.»

Es ist nicht ungewöhnlich, dass es längere Zeit dauert, bis für ein Urteil, das erst mündlich begründet wurde, die schriftliche Begründung vorliegt (Art. 82 StPO). Hingegen ist es mit Blick auf das Beschleunigungsgebot problematisch, wenn ein dreiviertel Jahr nach der Verhandlung noch gar kein Urteil vorliegt.

Allerdings brauchen schwierig zu begründende Urteile häufig etwas länger. Vorliegend handelt es sich ausserdem um ein aufwendiges Verfahren:

«Ein Grund für die Wartezeit könnte im Umfang des Verfahrens zu finden sein. Während der Verhandlung waren etliche aufeinandergestapelte Bananenkisten mit Verfahrensakten beim Richterpult zu sehen.»

Siehe auch: Urteil: Keine Netzsperren gegen «Internet-Piraterie» in der Schweiz.

Ein Kommentar

  1. Es ist ein inakzeptabler Skandal, dass die Schweizer Gerichte dermassen lamaschig arbeiten. Nur unsere Sowjetbürokraten kommen auf die absurde Idee, Akten in diesem Umfang auf Papier auszudrucken und zu bearbeiten. Elektronisch könnte man diese Informationen durchsuchen, kategorisieren und den Überblick behalten. Kurzum: Die staatlichen Gerichte haben bewiesen, dass sie es nicht können. Es ist ja nicht das erste Beispiel von behördlicher Inkompetenz (Behring, Swissair, Thomas Nick, etc). Jetzt drehen wir diesem üblen Treiben den Hahn zu! Wir schliessen die Gerichte und überlassen die Gerichtsarbeit auf privater Basis jenen Mitarbeitern und Anwaltskanzleien, welche ihre Leistungsfähigkeit bewiesen haben. Wer trödelt, wird gefeuert und zahlt bei Grobfahrlässigkeit Schadenersatz aus seinem Privatvermögen. Zeit für eine neue Verantwortlichkeit in unserer verkollektivierten Lala-Schweiz!

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