Anonymer Internet-Zugang im Apple Store? Vorsicht, Videoüberwachung!

Wer das Internet in der Schweiz anonym nutzen möchte, könnte auf die Idee kommen, einen Apple Store zu besuchen. Dort kann man mit iOS-Geräten und Macs online gehen oder das WLAN nutzen, ohne sich identifizieren zu müssen.

Die Idee hat einen wesentlichen Haken: Videoüberwachung!

Ein Beschuldigter hatte am 7. März im Apple Store im Glattzentrum in Wallisellen den Internet-Zugang genutzt. Am 21. März ersuchte die Polizei Apple um die Herausgabe der Aufnahmen der Überwachungskameras:Dokument: Videoüberwachung in schweizerischen Apple Stores (Auszug)

Videoüberwachung im Apple Store: Lange Aufbewahrungsdauer, schlechte Bildqualität

Unglücklicherweise war die Bildqualität sehr schlecht …Dokument: Videoüberwachung in schweizerischen Apple Stores (Auszug)… aber da der Beschuldigte am 8. März auch den Internet-Zugang im Apple Store an der Bahnhofstrasse in Zürich genutzt hatte, ersuchte die Polizei Apple auch um die Herausgabe der Aufnahmen der dortigen Überwachungskameras. Die Bildqualität war besser, aber immer noch nicht gut genug: Dokument: Videoüberwachung in schweizerischen Apple Stores (Auszug)

CSI Zürich: 3D-Laser­scannen­aufnahmen und Täter­grössen­vermessung

In der Folge wurden sowohl der Beschuldigte als auch der Apple Store an der Bahnhofstrasse fotografiert und vermessen, womit im Ergebnis «als rechtsgenügend erstellt erachtet werden [konnte], dass es sich bei der Person […] im Apple Store […] um den Beschuldigten [ge]handelt [hatte].»:Dokument: Videoüberwachung in schweizerischen Apple Stores (Auszug)

Apple Schweiz: Keine Auskunft zur Speicherdauer von Videoaufnahmen

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) verlangt bei Videoüberwachung durch private Personen, dass die Videoaufnahmen «innert kürzester Zeit gelöscht werden» müssen:

«[…] Sachbeschädigungen oder Personenverletzungen werden im Normalfall sofort oder innerhalb von wenigen Stunden festgestellt. Eine Frist von 24 Stunden erscheint angesichts des verfolgten Zwecks als genügend, sofern innerhalb dieses Zeitraums keine nennenswerten Ereignisse entdeckt werden.

Sprechen objektive und wichtige Gründe für eine längere Aufbewahrungsdauer, so kann diese angemessen verlängert werden. […]»

Apple in der Schweiz war auf meine Nachfrage hin bislang nicht bereit, Auskunft über die Speicherdauer der Aufnahmen der Überwachungskameras in den schweizerischen Apple Stores zu erteilen. Im vorliegenden Beispiel wurden die Videoaufnahmen offensichtlich während mindestens 14 Tagen gespeichert.

Ein Kommentar

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.