Facebook, Libra und der Datenschutz in der Schweiz

Logo: Libra (Internetwährung)

Facebook möchte 2020 eine Internetwährung namens Libra auf den Markt bringen.

Facebook gründete dafür in Genf die Libra Association, mutmasslich ein Verein nach schweizerischem Recht. Ausserdem gründete Facebook – am gleichen Sitz – die Libra Networks GmbH.

In einer Anhörung im amerikanischen Senat erklärte David Marcus, der Vertreter von Facebook, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) sei als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz bei der Libra Association zuständig:

«[…] For the purposes of data and privacy protections, the Swiss Federal Data Protection and Information Commissioner (FDPIC) will be the Libra Association’s privacy regulator.»

Sollten damit in erster Linie die Senatoren in den USA beruhigt werden?

Das schweizerische Datenschutzrecht geniesst international einen sehr guten Ruf, ist in Wirklichkeit aber weitgehend ein Papiertiger und kommt nicht an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) heran. Hat sich Facebook allenfalls auch aus diesem Grund für Genf als Standort entschieden?

Schweiz: Datenschutz im Hintertreffen gegenüber Europa

Das Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz befindet sich zwar seit einiger Zeit in Revision und soll verschärft werden. Das revidierte DSG wird den Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen aber weiterhin weniger Rechte einräumen als die DSGVO.

Unklar ist auch, ob der EDÖB zusätzliche Ressourcen erhalten wird. Seit 2018 verfügt der EDÖB über 24 Vollzeitstellen im Zusammenhang mit dem DSG. Davon werden in diesem Jahr 14.1 %, das heisst etwas mehr als drei Vollzeitstellen, für die datenschutzrechtliche Aufsicht über sämtliche Bundesorgane und die gesamte schweizerische Privatwirtschaft eingesetzt.

Dokument: Personelle Ressourcen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)Quelle: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB), 26. Tätigkeitsbericht 2018/2019.

Es ist offensichtlich, dass mit solchen Ressourcen keine wirksame Aufsicht möglich ist. Der EDÖB muss Schwerpunkte setzen. Ein aktuelles Beispiel ist der digitale Wahlkampf in der Schweiz.

Libra Association: EDÖB nicht informiert?

Irritierend sind die aktuellen Schlagzeilen, wonach es für den EDÖB neu sei, dass die Libra Association von ihm beaufsichtigt werde. Das mag zwar stimmen, ist aber nicht relevant.

Jede private Bearbeitung von Personendaten in der Schweiz fällt grundsätzlich unter das schweizerische Datenschutzrecht (Art. 2 DSG). Wenn jedes Unternehmen, welches das DSG anwenden muss, den EDÖB darüber informieren würde, käme die Aufsichtstätigkeit vermutlich zum Erliegen …

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