Kryptowährung Libra: Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter fordert Stellungnahme

Foto: Bundeshaus in Bern

Für die geplante Internetwährung Libra gründete Facebook die Libra Association in Genf in der Schweiz.

Bei einer Anhörung im amerikanischen Senat hatte ein Vertreter von Facebook erklärt, dass für die datenschutzrechtliche Aufsicht der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zuständig ist.

Mit heutiger Medienmitteilung erklärte der EDÖB, er erwarte eine «offizielle Stellungnahme der Libra Association» (Sicherheitskopie):

«Der EDÖB hat der Libra Association in Genf geschrieben, um Informationen zur aktuellen Situation ihres Projektes für eine Kryptowährung zu erhalten. Er erwartet nun in Beantwortung seines Schreibens vom 17. Juli 2019 die offizielle Stellungnahme der Libra Association.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) nahm Kenntnis von den Ausführungen, welche David Marcus bei der Anhörung vom 16. Juli 2019 vor einem US-Senatsausschuss zum Kryptowährungs-Projekt der Libra Association, sowie zur Leitungsfunktion der Libra Association und zur Rolle des EDÖB als deren Aufsichtsbehörde machte.

Da der EDÖB von den Promotoren des Projekts vorgängig nicht kontaktiert worden war, gelangte er mit Schreiben vom 17. Juli 2019 an die Libra Association in Genf. Darin teilte er mit, dass er die Aussagen von David Marcus zur Kenntnis nehme, wonach der Datenschutz als grundlegendes Element des Projektes berücksichtigt werde. Gleichzeitig machte der EDÖB klar, dass er im Fall der Bearbeitung von Personendaten eine Risikofolgeabschätzung erwarte, welche unter anderem die vorgesehenen Datenbearbeitungen beschreibt, die Datenschutzrisiken für die betroffenen Personen bewertet und die zweckmässigen Massnahmen zu deren Minderung aufzeigt.

Der EDÖB hielt in seinem Schreiben fest, dass er bislang keine Informationen zur Frage der allfällig geplanten Bearbeitung von Personendaten erhalten hat. Deshalb fordert er die Libra Association auf, ihn über den aktuellen Stand des Projekts zu informieren, so dass er prüfen kann, inwieweit seine gesetzliche Beratungs- und Aufsichtskompetenz gegeben ist.

Der EDÖB erwartet nun in Beantwortung seines Schreibens vom 17. Juli 2019 die offizielle Stellungnahme der Libra Association.»

Rechtsgrundlagen: Heute und in Zukunft

Das heutige Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz sieht Datenschutz-Folgenabschätzungen noch nicht ausdrücklich vor. Für das revidierte DSG ist folgende Regelung in Art. 20 Abs. 1 vorgesehen:

«Der Verantwortliche erstellt vorgängig eine Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn eine Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringen kann. Sind mehrere ähnliche Bearbeitungsvorgänge geplant, so kann eine gemeinsame Abschätzung erstellt werden.»

Gemäss Art. 29 DSG ist der EDÖB insbesondere berechtigt, Abklärungen zu tätigen sowie Empfehlungen aufgrund seiner Abklärungen zu erlassen.

Bild: Pixabay / noaalanz, Public Domain-ähnlich.


Nachtrag

Gemäss Mitteilung vom 29. Juli 2019 (Sicherheitskopie) hat die Libra Association eine zeitnahe Antwort angekündigt und wird sich in den kommenden Wochen mit dem EDÖB zu Gesprächen treffen:

«Der EDÖB wird die Öffentlichkeit über das weitere Vorgehen informieren, sobald er die in Aussicht gestellten Informationen analysiert und sich zum aktuellen Stand des Projekts einen Überblick verschafft haben wird.»

Der EDÖB veröffentlichte ausserdem sein Schreiben vom 17. Juli 2019 an die Libra Association (Sicherheitskopie).

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