Manchmal sind urheberrechtliche Massenabmahnungen aus Deutschland unfreiwillig komisch.
Ein Beispiel dafür ist eine Abmahnung, die Anwaltskollege Michael Fuß kürzlich im Auftrag und Namen der deutschen StockFood GmbH verschickt hat.
Das abgemahnte Bild beschreibt Anwaltskollege Fuß unter anderem als «geistige Schöpfung», die «besonders ästhetisch» beziehungsweise «besonders künstlerisch» sei. Weiter schreibt Anwaltskollege Fuß, beim abgemahnten Bild seien zum Beispiel «ein besonderer Bildausschnitt, Licht- und Schattenkontraste, Schärfen und Unschärfen» zu erkennen.
Beim abgemahnten Bild handelte es sich um ein Röntgenbild, das ein menschliches Knie zeigt!
Menschliches Knie: Röntgenbild mit passendem Rezepttext?
An die Förderung von Kannibalismus grenzt, dass Anwaltskollege Fuß auch noch folgendes schreibt:
«Neben den besten Bildern von […] renommierten, vielfach preisgekrönten Food-Fotografen, umfasst [das] Angebot auch […] Rezepttexte in vielen Sprachen. […]»
Der Grund für den unpassenden Text liegt darin, dass das Bild aus der Science Photo Library stammt, die zu StockFood gehört.
Vermutlich verwendet Anwaltskollege Fuß für alle StockFood-Abmahnungen – nicht nur für Abmahnungen betreffend Food-Bilder – mehr oder weniger den gleichen Text.
Abmahnungen von StockFood: Wie reagiert man richtig?
Spass hin oder her: Ob eine solche Abmahnung berechtigt ist und wie man am besten darauf reagiert, muss im Einzelfall sorgfältig überprüft werden.
Solche Abmahnungen sollten einerseits nicht ignoriert werden, denn es drohen tatsächlich grenzüberschreitende Rechtsfolgen. Andererseits sollte weder leichtfertig eine Unterlassungserklärung unterzeichnet noch ohne weiteres eine Zahlung geleistet werden.
Eine Möglichkeit, teure Rechtsfolgen zu vermeiden, ist die vorsorgliche Abgabe einer passenden Unterlassungserklärung. Ob eine Zahlung geleistet werden muss und, falls ja, in welcher Höhe, ist von den jeweiligen Umständen abhängig. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt sich durch eine kompetente Fachperson unterstützen.
Siehe auch: Urheberrecht: 3’525.40 Euro für eine einzelne Erdbeere von PhotoCuisine.
Bild: Science Photo Library / «P. Marazzi».