Anwaltskollege Florian Sievers in Berlin verschickt Abmahnungen für Marko Bernsteiner (vormals Greitschus) ebenfalls in Berlin.
Die Abmahnungen betreffen Pixelio-Bilder, die auf schweizerischen Websites – so der Vorwurf – veröffentlicht wurden, «ohne Herrn Bernsteiner mit eindeutiger Zuordnung als Urheber des Fotos zu nennen.»
Forderungen: Auskunft und Unterlassung sowie Schadenersatz
In den Abmahnungen wird behauptet, die «Nutzung des Fotos ohne Urhebernennung sei rechtswidrig». In der Folge wird gefordert, das abgemahnte Bild dürfe – abgesichert durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – nicht mehr verwendet werden.
Ausserdem wird mit einer kurzen Frist die Erteilung von Auskunft über die Bildverwendung «unter Vorlage entsprechender Belege detailliert und schriftlich» gefordert. Die Frist sei «aufgrund der Dringlichkeit der Sache» nicht verlängerbar.
Der Abmahnung liegt ein Fragebogen mit sieben Fragen bei. Die Antworten sollen genutzt werden, um Schadenersatz fordern zu können.
Die Abmahnung richtet sich ausdrücklich an die Betreiber von Websites in der Schweiz. So versucht Anwaltskollege Sievers seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, indem er auf die mögliche Zuständigkeit von Gerichten in Deutschland hinweist. Es solle ausserdem «nicht der geringste Zweifel bestehen», dass Marko Bernsteiner, der früher anscheinend Marko Greitschus hiess, seine Ansprüche «falls erforderlich […] auf dem gerichtlichen Weg geltend machen werde.»
Pixelio-Abmahnungen: Wie reagiert man richtig?
Immer wieder versuchen mutmassliche Urheber, die ihre Bilder bei Pixelio kostenlos anboten oder anbieten, mit Hilfe von Abmahnanwälten und Abmahnungen doch noch Geld zu verdienen. Bilder, die – wirtschaftlich gesehen – wertlos sind, sollen durch eine angeblich unterlassene oder unvollständige Urhebernennung plötzlich zu hohen Schadenersatzforderungen berechtigen.
So absurd solche deutschen Abmahnungen erscheinen mögen: Ob eine Abmahnung berechtigt ist und wie man am besten darauf reagiert, sollte sorgfältig überprüft werden. Es kommt immer auf die Umstände im jeweiligen Einzelfall an.
Abmahnungen aus Deutschland sollten nicht ignoriert werden, denn es drohen grenzüberschreitende Rechtsfolgen, wenn man falsch oder gar nicht reagiert.
Gleichzeitig sollte weder leichtfertig Auskunft erteilt oder eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Wenn eine solche Unterlassungserklärung verletzt wird, drohen hohe Kostenfolgen. Mit einer Auskunft, zu der man allenfalls gar nicht verpflichtet ist, schiesst man sich möglicherweise selbst in den Fuss.
Bei vielen Pixelio-Abmahnungen kann die vorsorgliche Abgabe einer passenden Unterlassungserklärung helfen, teure Rechtsfolgen zu vermeiden. Ob darüber hinaus eine Zahlung erforderlich ist, sollte sorgfältig geprüft werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt sich durch eine kompetente Fachperson beraten und unterstützen.
Siehe auch: Abmahnung – Mehr als 2’200 Euro für ein Dutzend ungeschälte Kartoffeln.
Bild: Pixabay / wilhei , Public Domain-ähnlich.