Internationaler Markenschutz: Malaysia wird Mitglied beim Madrider System

Wappen: Malaysia

Es geht Schlag auf Schlag: Nach Brasilien, Kanada und Samoa schliesst sich in diesem Jahr auch Malaysia dem Madrider System an.

Das sogenannte Madrider System erlaubt, den Schutz bestehender nationaler Marken durch die Registrierung einer internationalen Marke (IR-Marke) auf andere Länder und Territorien auszudehnen.

Mit den jüngsten Beitritten besteht diese Möglichkeit nun in über 120 Ländern und Territorien. Beteiligt sind unter anderem die Europäische Union (EU) mit ihrer Unionsmarke, aber beispielsweise auch China, Japan und die USA.

Wer bereits erfolgreich eine Marke in der Schweiz registriert hat, kann sich in Zukunft den Aufwand für eine eigenständige Markenregistrierung über einen Markenanwalt in Malaysia sparen.

Wer eine neue Marke in der Schweiz registrieren lassen möchte und bereits weiss, dass ein Markenschutz in einem Land oder Territorium im Madrider System gewünscht ist, kann gleichzeitig mit der Registrierung einer schweizerischen Marke den Schutz als IR-Marke im Ausland beantragen. Dadurch beginnt der Schutz der entsprechenden IR-Marke grundsätzlich am gleichen Tag, an dem die Hinterlegung der schweizerischen Basismarke erfolgt ist. Eine internationale Registrierung ist aber auch zu einem späteren Zeitpunkt immer noch möglich.

Für IR-Marken ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zuständig.

(Via Prehm & Klare Rechtsanwälte.)

Bild: Wikimedia Commons.

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