Abmahnungen aus Deutschland: Fuß & Jankord auf dem Vormarsch

Foto: Euro-NotenDeutsche Abmahnanwälte kommen und gehen, denn der Markt ist hart umkämpft. In diesem Jahr sind die Anwaltskollegen Michael Fuß und Rechtsanwalt Mirko Jankord besonders aktiv.

Die Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord in Dortmund hat in diesem Jahr – soweit ersichtlich – bereits hunderte von Abmahnungen verschickt. Die meisten Abmahnungen scheinen im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH und der amerikanischen August Image LLC zu erfolgen.

Die Abmahnungen fallen dadurch auf, dass die geforderten Beträge sofort 1’000 Euro oder mehr betragen, häufig mehrere 1’000 Euro. Die geforderten Beträge übersteigen oftmals die finanziellen Möglichkeiten von Einzelpersonen, kleinen Unternehmen und Vereinen.

Bei Abmahnungen für August Image wird auf picturemaxx als Quelle verwiesen. Es handelt sich nach eigenen Angaben um das «weltweit größte Netzwerk professioneller Anbieter und Nutzer von digitalen Bildmedien.» Die Muttergesellschaf DICHRIS AG sitzt in der Schweiz. Bei Abmahnungen von Great Bowery Deutschland wird auf das «Trunk Archive» für «Creative Image Licensing» verwiesen.

Abmahnungen von Fuß & Jankord: Wie reagiert man richtig?

Ob eine Abmahnung berechtigt ist und wie man am besten darauf reagiert, sollte in jedem Einzelfall sorgfältig überprüft werden.

Einige Abmahnungen sind zwar unfreiwillig komisch. Aber bei den meisten Abmahnungen riskiert man grenzüberschreitende Rechtsfolgen, wenn man sich nicht darum kümmert. Es genügt normalerweise nicht, als einzige Reaktion die abgemahnten Bilder zu löschen, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

Gleichzeitig sollte weder leichtfertig eine Unterlassungserklärung unterzeichnet noch ohne weiteres eine Zahlung geleistet werden. Auch der Versuch, sich bei einem Gegenanwalt zu erklären oder zu entschuldigen, schlägt fast immer fehl und schadet in vielen Fällen den Abgemahnten.

Es ist von den jeweiligen Umständen abhängig, ob eine Zahlung geleistet werden muss, und falls ja, in welcher Höhe. Genauso kann es sinnvoll sein, eine passend formulierte Unterlassungsabklärung abzugeben, sofern man sie einhalten kann.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt sich durch eine kompetente Fachperson unterstützen.

Siehe auch: Abmahnindustrie – Abmahnanwalt vs. Anti-Abmahnanwalt

5 Kommentare

  1. Vielen Dank für den kompetenten und hilfreichen Beitrag. Auch wir von Blogbusters haben diese Woche ein entsprechendes Schreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord PartG erhalten für Bilder, die im Oktober 2014 beim Magazin «Entertainment Weekly» (kurz EW) erschienen sind und die wir mit entsprechendem Quellverweis auf EW auf Blogbusters geteilt haben. Gefordert werden EUR 7,852.40, was wir uns als privat geführten Blog, das keine kostendeckende Einnahmen generiert, das Genick brechen. Ich bin privat rechtsschutzversichert, an den ich mich wenden werde, und hoffe, dass er in diesem Fall Unterstützung bietet. Ist es sinnvoll, dass ich in meinem Schreiben an den Rechtsschutz direkt auf Sie als Experten in diesem Bereich verweise?

    1. @Cem Topçu:

      Es ist normalerweise sinnvoll, einen Anwaltswunsch direkt bei der Schadensmeldung zu erwähnen. Ob der Anwaltswunsch erfüllt wird, ist eine andere Frage, denn die meisten Rechtsschutzversicherungen gewähren aussergerichtlich keine freie Anwaltswahl, weil sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Sie setzen stattdessen häufig – intern oder extern – auf eigene Juristen und Rechtsanwälte. Sollten Sie keine Deckung erhalten, kann es sein, dass wenigstens einige 100 Franken für sogenannten Beratungsrechtsschutz gesprochen werden. Besser als nichts!

  2. Guten Tag, heute habe ich auch ein entsprechendes Schreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord PartG erhalten für Bilder, von August Image mit Urheberrechtsverletzung ecc. obwohl wir die Bilder gar nicht publiziert haben…ausserdem haben wir das nur ein Thema für die Homepage gekauft und darin sind anscheinden diese Fotos…

  3. Wir haben eine Abmahnung von Fuß & Jankord für ein Buchcover erhalten, das zu einem von einem anderen Verlag herausgegebenen Buch gehört, welches als Lizenzausgabe in deutscher Übersetzung eines kanadischen Verlages erschien.
    Wir sollen rund 3500 Euro bezahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben.
    Natürlich haben wir als Onlinebuchshop niemals die Rechte an dem Foto erworben, welches dem Cover zugrunde liegt.
    Müssen wir als Buchhändler auch nicht, dem liegen Grundsatzurteile zugrunde, aber das schert diese Typen nicht. Der ursprüngliche Verlag, der das Buch in Deutschland herausgab, ist hilfsbereit und alle Lizenzen liegen vor. Aber es kostet trotzdem Geld und Arbeitszeit.

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