Interpellation Kiener Nellen (19.4322): Überwacht der Geheimdienst das Bundeshaus?

Foto: Nationalratssaal im Bundeshaus in Bern

Nationalrätin Margret Kiener Nellen (SP) möchte mit ihrer Interpellation 19.4322 vom Bundesrat wissen, ob das «Bundeshaus nachrichtendienstlich überwacht» ist.

Gemeint ist die Überwachung durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), den grössten schweizerischen Geheimdienst:

«Das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG) enthält klare Grundsätze der Informationsbeschaffung durch den NDB. Insbesondere darf der NDB keine Informationen beschaffen und bearbeiten über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in der Schweiz. Die Tätigkeit von Parlamentsmitgliedern ist per se eine politische Betätigung. Kürzliche Auszüge zeigen, dass Treffen im Bundeshaus dem NDB gemeldet werden.»

In diesem Zusammenhang stellt Kiener Nellen dem Bundesrat folgende Fragen:

  1. «Inwiefern und in welchem Ausmass benutzt der NDB menschliche Quellen nach Artikel 15 NDG, die ihn über Treffen und Sitzungen im Parlamentsgebäude informieren?
  2. Aufgrund welcher Kriterien sammelt und registriert der NDB Medienartikel über die Parlamentsmitglieder und legt sie in seinen Dateien und Informationssystemen ab?
  3. Ist der Bundesrat bereit, allen Parlamentsmitgliedern jeweils am ersten Tag jeder Herbstsession einen Auszug über ihre Einträge von Amtes wegen zustellen zu lassen, damit sie Transparenz erhalten?
  4. Macht der NDB Gebrauch von Artikel 45 Absatz 3 und 4 NDG?
  5. Hat der NDB seit Inkrafttreten die Aufbewahrungsfristen verschiedener Informationen angepasst, d.h. verkürzt oder verlängert?
  6. Wie hat sich das Angebot an Daten und Akten des NDB an das Bundesarchiv gemäss Artikel 68 NDG seit Inkrafttreten quantitativ und qualitativ entwickelt?»

Kiener Nellen hatte beim NDG ein Einsichtsgesuch gestellt. Das Ergebnis (via Nau):

«Hat der Geheimdienst Nationalrätin Margret Kiener Nellen ausgeschnüffelt? Ihr Name taucht 70-mal in den Datenbanken des Nachrichtendienst des Bundes (NDB) auf.»

Der Verein grundrechte.ch ruft dazu auf, mit einem Einsichtsgesuch an den NDB zu gelangen und hat dafür einen Musterbrief veröffentlicht.

Es wäre überraschend, wenn die bundesrätlichen Antworten zu neuen Erkenntnissen führen würden. In jedem Fall ist es üblich, dass Geheimdienste die Behörden und Politiker im eigenen Land überwachen, unter anderem im Hinblick auf mögliches Kompromat.

Leider beschränkt Kiener Nellen ihre Interpellation auf den NDB. Einerseits gibt es weitere schweizerische Geheimdienste, andererseits operieren unzählige ausländische Geheimdienste in der Schweiz.

Weiter beschränkt Kiener Nellen ihre Interpellation leider auf Parlamentarier. So fordert sie unter anderem, dass Parlamentarier nicht selbst mit einem Einsichtsgesuch an den NDB gelangen müssen, sondern einmal pro Jahr automatisch Auskunft erhalten. Allein schon gemäss dem Slogon «Für alle statt für wenige» ihrer Partei müsste Kiener Nellen diese Forderung für alle betroffenen Personen stellen.

PS: Die allgemeine Antwort auf die Frage, ob das «Bundeshaus nachrichtendienstlich überwacht» ist, lautet selbstverständlich ja.

Bild: Pixabay / marcelkessler , Pixabay-Lizenz.

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