Datenschutz und Insights: Facebook hilft Seiten-Betreibern mit ergänztem Page Controller Addendum

Logo: Facebook

Wer eine Facebook-Seite betreibt, ist gemäss EuGH-Urteil C-210/16 für den Datenschutz gemeinsam mit Facebook verantwortlich.

Nun hat Facebook erheblich ergänzte Informationen zu den sogenannten Seiten-Insights veröffentlicht.

Als «Insights» bezeichnet Facebook die Statistiken, welche die Betreiber von Facebook-Seiten abrufen können.

Mit der Ergänzung reagiert Facebook auf die Kritik von Datenschutz-Aufsichtsbehörden:

Die Behörden insbesondere in Deutschland hatten die bislang veröffentlichten Informationen als ungenügend kritisiert. Die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) hatte erklärt, es sei damit ein «datenschutzkonformer Betrieb einer Fanpage nicht möglich.»

Die Informationen, auf Englisch als «Page Controller Addendum» bezeichnet, sind eine Vereinbarung, wie sie gemäss Art. 26 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit erforderlich ist.

Wer eine Facebook-Seite betreibt, sollte in seiner Website-Datenschutzerklärung über die Nutzung von Seiten-Insights informieren und diese Datenschutzerklärung im «Info»-Bereich der Facebook-Seite erwähnen sowie verlinken. Weiter kann die Datenschutzerklärung im «Story»-Bereich erwähnt und verlinkt werden. Die Internet-Adresse (URL) hat sich nicht geändert.

Mit den erheblich ergänzten Informationen reduziert Facebook das Risiko für Seiten-Betreiber, das europäische Datenschutzrecht zu verletzen.

Der Datenschutz-Generator von Datenschutzpartner, den wir datenschutzrechtlich begleiten, unterstützt auch den Betrieb von Facebook-Seiten. Website-Betreiber in der Schweiz, die in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen und eine Facebook-Seite betreiben, können bei Facebook auf die erstellte Datenschutzerklärung verlinken und damit ihre Rechtssicherheit erhöhen.

Siehe auch: Urteil – Wer einen Like-Button verwendet, ist für den Datenschutz gemeinsam mit Facebook verantwortlich.

(Via Anwaltskollege Sebastian Schwiering.)

Offenlegung: Der erwähnte Datenschutz-Generator ist ein Angebot der Datenschutzpartner AG, an der Rechtsanwalt Martin Steiger unter anderem als Mitgründer beteiligt ist.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.