Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verkündete diese Woche «schnelleres Internet in der Grundversorgung ab 2020». Demnach wird die «Mindestgeschwindigkeit für das Surfen im Internet via Breitbandverbindung […] ab nächstem Jahr mehr als verdreifacht.»
Was auf den ersten Blick erfreulich klingt, ist in Zahlen ausgedrückt eine Erhöhung auf tiefem Niveau von 3 auf 10 Mbit/s für den Download und von 0.3 auf 1 Mbit/s für den Upload.
Das BAKOM sieht dennoch einen positiven Effekt für die Bevölkerung:
«Von der Massnahme profitieren insbesondere Bürgerinnen und Bürger, die in Gebieten leben, in denen keine alternativen Angebote auf dem Markt erhältlich sind. Die schnellere Verbindung erhöht die Möglichkeiten zur Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben der betroffenen Bevölkerung übers Internet. Zudem wird in Mehrpersonenhaushalten das gleichzeitige Nutzen von Internetdiensten und -anwendungen verbessert.»
Wie das BAKOM auf die Idee kommt, eine solche Mindestgeschwindigkeit als «schnell» zu bezeichnen und von einer «Breitbandverbindung» zu sprechen, ist rätselhaft. Nationalrat und Ständerat mussten den Bundesrat mit der Annahme der Motion 16.3336 von Nationalrat Martin Candinas (CVP) zu dieser Erhöhung zwingen.
In der Folge passte der Bundesrat nun die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) an, deren Art. 15 Abs. 1 lit. d ab dem 1. Januar 2020 wie folgt lauten wird:
«Die Grundversorgung umfasst […] den Zugangsdienst zum Internet mit einer garantierten Übertragungsrate von 10/1 Mbit/s […].»
Der Bundesrat setzte die Motion nur widerwillig um: Einerseits liess er sich damit mehr als ein Jahr Zeit, andererseits beschränkt er sich auf das Minimum von 10 Mbit/s, das Nationalrat Candidas im Frühjahr 2016 gefordert hatte. Auch bleibt es beim stark asymmetrischen Bandbreiten-Verhältnis von 10:1, das auf den passiven Konsum von digitalen Inhalten anstatt auf die aktive Teilnahme am digitalen Leben ausgerichtet ist.
Siehe auch: Internet-Grundversorgung mit verdoppelten Bandbreiten (2014).
Und was passiert, wenn an einem Standort nur die Hälfte der Minimum-Bandbreite erreicht wird und Swisscom «nichts machen kann»?
Vermutlich wird sich in Randgebieten auch mit der Erneuerung nichts, bzw. nicht so schnell etwas ändern.(?)
Das nimmt mich auch wunder… unsere kupferleitung gibt nicht viel mehr als 3Mbit/s her. Es sind eher 2Mbit/s…
Was kann man dann machen? Wie kann man vorgehen?
@Claudio:
Die Internet-Grundversorgung muss nicht zwingend per Kabel erfolgen. Ansprechpartnerin müsste in jedem Fall die Swisscom sein.
wann genau wird dies umgesetzt? und wo genau muss man sich melden wenn die Umsetzung nicht statt findet ? Swisscom support ?
@Semi Votta:
Die revidierte Verordnung ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Die Swisscom hat insbesondere unter https://www.swisscom.ch/de/privatkunden/abos-tarife/inone-home/festnetz/grundversorgung.html Informationen zur Grundversorgung veröffentlicht.
Hallo, entschuldigt meine Frage:
Wie erhalte ich diese «Internet-Grundversorgung»?
Ist das so etwas wie UPC-Wi-Free (sofern man Logindaten eines bestehenden Kunden hat) und sich einmalig einloggt und überall «gratis» Wlan hat wo Verbindung möglich?
Konkret: Kostenloses Internet für Grossmutter für WhatsApp-Video Calls über WLAN (10 Mbit/s genügen ja) weil sie nur ein Handyabo hat.
Bei Swisscom: https://www.swisscom.ch/de/privatkunden/abos-tarife/inone-home/festnetz/grundversorgung.html
Danke für den Link Martin.
Verstehe ich das richtig, man muss für generell für die Grundversorgung ‹Swisscom Internet basic ‹(10 Mbit/s) für 45 CHF pro Monat bezahlen, obwohl die meisten Handyabos günstiger mit Flatrate an Mobile Daten und mit 4G/5G sogar schneller sind?
Was macht diese «Grundversorgung» dann eigentlich, wenn jemand mit einer (zusätzlichen) SIM-Karten-Modem besser fährt als mit einer fixen Internetleitung für knapp 50.- ?
Stehe gerade auf dem Schlauch :/
Für solche Fragen ist Swisscom zuständig.