Facebook: Nein, die Emojis für Aubergine und Pfirsich sind nicht verboten

Foto: Leicht geöffnete LippenGlaubt man der aktuellen Medienberichterstattung, sind «anstössige Emojis» bei Facebook und Instagram neuerdings verboten.

Betroffen sein sollen insbesondere die Aubergine- und Pfirsich-Emojis, die als Symbole für männliche und weibliche Geschlechtsorgane verwendet werden können.

«Anstössige» Emojis: Was steht tatsächlich in den Gemeinschaftsstandards?

In den Gemeinschaftsstandards von Facebook werden «kontextspezifische und üblicherweise sexuelle Emojis oder Emoji-Strings» tatsächlich als Kriterium für Inhalte erwähnt, die verboten sind.

Einzelne Emojis und ihre Verwendung sind nicht verboten.

Allerdings werden solche Emojis ausdrücklich als «Kriterium 2: Anzügliche Elemente» bezeichnet. Wenn es ein Kriterium 2 gibt, muss es ein Kriterium 1 geben!

So steht es auch in den Gemeinschaftsstandards:

«Inhalte müssen Kriterium 1 (Angebot oder Anfrage) erfüllen und implizit oder indirekt eine sexuelle Kontaktaufnahme anbieten oder darum ansuchen, um als Verstoß zu gelten.»

Kriterium 1 lautet wie folgt:

«Inhalte, die implizit oder indirekt (in der Regel durch Nennung einer Kontaktmethode) Folgendes anbieten oder darum ansuchen: Nacktbilder, oder Sex oder Sexualpartner, oder Sexchats oder ‑unterhaltungen»

Demnach sind Inhalte verboten, die Anfragen oder Angebote insbesondere für Nacktbilder oder Sex betreffen und «anzügliche Elemente» enthalten.

Einzelne Emojis und ihre Verwendung sind nicht verboten, bloss weil sie unter anderem eine sexualisierte Bedeutung haben können. Verboten ist die sexualisierte Verwendung.

Insofern ist die erwähnte Medienberichterstattung über «anstössige Emojis» falsch.

Auf diesen Fehler machte übrigens auch Instagram aufmerksam («We aren’t taking action on simply the emojis.»).

Emojis hin oder her: Wieso keine sexuellen Kontakte via Facebook?

Gleichzeitig geht die Medienberichterstattung an der Sache vorbei:

Wo bleibt die Kritik, dass Facebook versucht zu verhindern, dass «Inhalte sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen ermöglichen, unterstützen oder koordinieren» können?

Nutzer sollten nicht in digitale Schmuddelecken ausweichen müssen.

Facebook und Instagram sind wichtige Kommunikationsmittel im digitalen Raum. Die rechtmässige Kommunikation zwischen Nutzern, die auf einvernehmliche sexuelle Kontakte zielt, sollte nicht mit einem Verbot belegt werden.

Nutzer sollten nicht in digitale Schmuddelecken ausweichen müssen. Welche Kommunikation legal ist, sollte nicht der Privatjustiz von Facebook und anderen Social Media-Plattformen überlassen werden.

Bild: Pixabay / Foundry, Public Domain-ähnlich.

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