Sind Lockpicking und Lockpicking-Werkzeuge in der Schweiz legal?

Foto: Zahlreiche Schlüssel

Blogleser B. hat mich per E-Mail gefragt, ob der Import von Lockpicking-Werkzeugen aus Deutschland in die Schweiz erlaubt sei.

Was ist Lockpicking?

Lockpicking ist das Hobby, Schlösser ohne passenden Schlüssel oder ohne Kenntnis der Zahlenkombination zu öffnen (oder es zumindest zu versuchen).

Einen informativ-unterhaltsamen Einstieg liefert Anwaltskollege «LockPickingLawyer» mit seinem YouTube-Kanal.

Ist Lockpicking in der Schweiz verboten?

Locking ist in der Schweiz nicht verboten, solange man eigene Schlösser oder Schlösser von Dritten, die ausdrücklich einverstanden sind, verwendet. Auch der Besitz von Lockpicking-Werkzeugen ist in diesem Rahmen nicht verboten.

Gemäss dem Legalitätsprinzip ist erlaubt, was nicht verboten ist.

Ist der Import von Lockpicking-Werkzeugen erlaubt?

Lockpicking und Lockpicking-Werkzeuge sind in der Schweiz nicht verboten. Aus schweizerischer Sicht ist der Import von Lockpicking-Werkzeugen deshalb unproblematisch.

Auch in Deutschland sind Lockpicking und Lockpicking-Werkzeuge gemäss meinem Kenntnisstand nicht verboten. Ich gehe deshalb davon aus, dass auch der Export aus Deutschland in die Schweiz unproblematisch ist.

Was ist, wenn man von Polizei oder Zoll «erwischt» wird?

Der Besitz von «Diebeswerkzeug» kann gegenüber Polizei und Zoll erklärungsbedürftig sein.

So ist beispielsweise im Kanton Zürich der Gewahrsam von Diebeswerkzeug strafbar, wenn man weiss oder damit rechnen muss, dass das Werkzeug zur Verwendung bei Diebstahl bestimmt ist. Lockpicking als Hobby fällt allerdings nicht unter diesen kantonalen Straftatbestand.

Siehe auch: Empfehlungen vom Strafverteidiger: Wenn die Polizei am Morgen um 6 Uhr klingelt.

Bild: Pixabay / stevepb , Public Domain-ähnlich.

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