Newsletter per E-Mail und Instant Messaging zählen zu den beliebtesten Mitteln im Online-Marketing.
Aber wie verschickt man Newsletter, ohne für Spam bestraft zu werden oder das Datenschutzrecht zu verletzen?
Die Antwort ist einfach:
- Man bittet die Newsletter-Empfänger um ihre ausdrückliche und informierte Einwilligung («Opt-in»)
- Danach lässt man sich diese Einwilligung – wiederum ausdrücklich – bestätigen («Double Opt-in»).
- Ausserdem verwendet man einen korrekten Absender, weist auf eine problemlose Ablehnungsmöglichkeit hin («Opt-out») und informiert die Empfänger mit einer Datenschutzerklärung über die Bearbeitung ihrer Personendaten.
Ist diese Antwort zu einfach?
Wer es genauer wissen möchte, wird in meinem Gastbeitrag für den schweizerischen Hoster Cyon fündig:
- Wie holt man die Einwilligung ein?
- Wie lässt man sich die Einwilligung bestätigen?
- Wie sieht ein korrekter Absender aus?
- Was ist eine problemlose Ablehnungsmöglichkeit?
- Wie werden Spammer bestraft?
- Gibt es Ausnahmen?
- Was gilt für Newsletter mit Empfängern im Ausland?
- Wie geht man mit E-Mail-Adressen ohne Einwilligung um?
Newsletter: So verschickt man digitale Massenwerbung, ohne für Spam bestraft zu werden
Ein Beispiel für einen – hoffentlich – rechtssicheren Newsletter ist unser eigener E-Mail-Newsletter. Haben Sie ihn schon abonniert?
Guten Tag Herr Steiger
Ihr Gastbeitrag auf cyon ist unter dem angegeben Link nicht mehr zugänglich. Falls der Artikel noch online ist, würde ich mich über eine Aktualisierung freuen.
Danke im Voraus.
Freundliche Grüsse
A. Hartmann
@A. Hartmann:
Leider hat die Cyon die URL geändert, ohne eine Weiterleitung einzurichten. Die neue URL lautet https://www.cyon.ch/blog/Newsletter-Datenschutz-Spam/.