Wann führt ein Strafbefehl zu einem Straf­register­eintrag?

Foto: Mauer mit StacheldrahtAuf Twitter begegnete ich dem Irrtum, dass ein Strafbefehl nicht zu einem Strafregistereintrag führen kann.

Nachfolgend wird erklärt, was ein Strafbefehl ist und wieso auch ein Strafbefehl zu einem Eintrag im Strafregister führen kann.

Was ist ein Strafbefehl?

Mit einem Strafbefehl erfolgt die Verurteilung für eine Straftat ohne Gerichtsurteil. Fast alle Verurteilungen wegen Straftaten in der Schweiz erfolgen auf diesem Weg.

Mutmassliche Straftaten werden nicht durch ein Gericht beurteilt, sondern der Staatsanwalt ist gleichzeitig Richter. Man spricht deshalb auch von einem Urteilsvorschlag.

Wenn gegen einen Strafbefehl nicht innerhalb von 10 Tagen seit Erhalt Einsprache erhoben wird, gilt der Strafbefehl als rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil.

Im Zweifelsfall sollte man gegen einen Strafbefehl immer Einsprache erheben. Man kann eine solche Einsprache problemlos wieder zurückziehen, zum Beispiel nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt und nach dem Studium der Akten. Die Einsprache muss durch die beschuldigte Person nicht begründet werden.

Wer oder was wird im Strafregister eingetragen?

Im Schweizerischen Strafregister werden Personen eingetragen, gegen die in der Schweiz ein Strafverfahren hängig ist oder die rechtskräftig verurteilt wurden.

Man wird also nicht erst nach einer Verurteilung im Strafregister eingetragen, sondern ein solcher Eintrag besteht, sobald ein Strafverfahren hängig ist. Im sogenannten Privatauszug aus dem Strafregister beziehungsweise Strafregisterauszug sind aber hängige Strafverfahren nicht ersichtlich.

Hinweis: Als Anwaltskanzlei für Recht im digitalen Raum sind wir nicht im traditionellen Strassen­verkehrs­recht tätig. Für solche Straf­verfahren empfehlen wir, einen passenden Rechtsanwalt über die Anwaltssuche des Schweizerischen Anwaltsverbandes zu suchen.

Wird jedes Urteil im Strafregister eingetragen?

Urteile wegen einem Verbrechen oder Vergehen werden grundsätzlich im Strafregister eingetragen. Hingegen führt nicht jede Übertretung zu einem Strafregistereintrag.

Jedes Urteil wegen einem Verbrechen oder Vergehen, das mit einer Strafe verbunden ist, wird im Strafregister eingetragen. Ausserdem wird jedes Urteil wegen einer Übertretung, bei der eine Busse von mehr als 5’000 Franken oder gemeinnützige Arbeit von mehr als 180 Stunden verhängt wurde, eingetragen.

Was sind Verbrechen, Vergehen und Übertretungen?

Verbrechen sind Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind. Beispiel: Kinderpornografie (Art. 197 Abs. 4 u. 5 StGB).

Vergehen sind Straftaten, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind. Beispiel: Hacking (Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, Art. 143bis StGB).

Übertretungen sind Straftaten, die mit Busse bedroht sind. Massgeblich ist die Strafandrohung und nicht das tatsächliche Urteil. Beispiel: Verletzung der Pflicht zur Preisbekanntgabe an Konsumenten (Art. 24 UWG).

Wann wird ein Strafbefehl im Strafregister eingetragen?

Ein rechtskräftiger Strafbefehl gilt als Urteil. Es gelten deshalb die gleichen Voraussetzungen für einen Eintrag im Strafregister wie bei Urteilen durch ein Gericht.

Beim Twitter-Beispiel wurde eine Busse von 100 Franken und damit mutmasslich eine Übertretung erwähnt. Übertretungen mit einer Busse, die nicht über 5’000 Franken liegt, werden nicht im Strafregister eingetragen.

Wie weiss ich, ob ein Strafbefehl zu einem Strafregistereintrag führt?

Zum Teil wird im Strafbefehl erwähnt, dass ein Eintrag im Strafregister droht. Falls nicht, muss selbst abgeklärt werden, ob ein Eintrag im Strafregister droht.

Es ist wichtig zu wissen, ob ein Strafregistereintrag droht. Häufig stellt der Eintrag die eigentliche Bestrafung dar, weil er insbesondere Nachteile im Berufsleben bringen kann. Im Einzelfall kann es allein schon deshalb angebracht sein, dass man Einsprache erhebt.

Wer führt das Strafregister?

Das Strafregister wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Man spricht auch vom Strafregister-Informationssystem beziehungsweise vom vollautomatisierten Strafregister (VOSTRA).

Wie kann man herausfinden, ob man im Strafregister eingetragen ist?

Beim Bundesamt für Justiz kann man den eigenen Strafregisterauszug, den sogenannten Privatauszug, bestellen.

Allerdings erscheinen im Privatauszug keine hängigen Strafverfahren und nur ein Teil der Urteile.

Welche Urteile erscheinen im Strafregisterauszug?

Im Privatauszug erscheinen Urteile wegen Verbrechen und Vergehen gegen erwachsene Personen. Urteile wegen Übertretungen erscheinen nur, wenn gleichzeitig ein Kontakt-, Rayon- oder Tätigkeitsverbot verhängt wurde.

Urteile, die eine bedingte oder teilbedingte Strafe enthalten, erscheinen nur bis zum erfolgreichen Ablauf der Probezeit. Urteile erscheinen im Privatauszug in jedem Fall weniger lang als sie im Strafregister eingetragen sind.

Urteile gegen Jugendliche erscheinen nur ausnahmsweise im Privatauszug.

Die Mindestdauer für einen Strafregistereintrag beträgt 10 Jahre. Zahlreiche Behörden können Einsicht nehmen, unter anderem die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, die Geheimdienste, die Migrationsbehörden, die Strassenverkehrsämter sowie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).

Wo finden sich weitere Informationen über das Strafregister?

Das Bundesamt für Justiz hat die Fragensammlung «Wissenswertes zum Schweizerischen Strafregister» veröffentlicht.

Die wesentlichen Regelungen über das Strafregister finden sich in der VOSTRA-Verordnung.

Bild: Pixabay / Pavlofox , Public Domain-ähnlich.

14 Kommentare

  1. Ich wurde vor 5 jahren mit 0.8 promille erwischt
    da war ich noch 24 jahre
    Jetz wollte ich die prüfung zum busfahrer machen aber ich weiss nicht ob ich ein eintrag in strafregister habe
    hatte 1jahr prüfungsenzug und etwa 2100 fr busse

    1. Wer in angetrunkenem Zustand mit 0,40 mg/l bzw. 0,80 Promille oder mehr ein Motorfahrzeug oder ein Sport- oder Freizeitschiff lenkt, wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen. Zusätzlich wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der verurteilten Person. Des Weiteren wird der Verstoss im Strafregister eingetragen.

      «Die Mindestdauer für einen Strafregistereintrag beträgt 10 Jahre. Zahlreiche Behörden können Einsicht nehmen, unter anderem die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, die Geheimdienste, die Migrationsbehörden, die Strassenverkehrsämter sowie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).»

  2. Guten Tag
    Wir wurden wegen angeblicher Urkundenfälschung verurteilt, die wir aber nicht begangen haben. Leider sieht die Stattsanwaltschaft nicht neutral.
    Nun müssen wir eine Busse von 277.- zahhlen. Ausserdem wir es ins Strfdfaregister eingetragen. Dürfen die es ins Strfaregister eintragen, bei einem so geringen Betrag?

    1. @Foot:

      Wenn Sie tatsächlich wegen Urkundenfälschung verurteilt wurden, dann müssten Sie mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft worden sein:

      https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_251

      Insofern kann ich mir auf Anhieb nicht erklären, wieso Sie mit einer Busse von 277 Franken bestraft werden. Im Zweifelsfall empfehle ich Ihnen, vorsorglich Einsprache gegen den Strafbefehl zu erheben – dafür haben Sie lediglich 10 Tage Zeit – und sich von einer Strafverteidigern oder einem Strafverteidiger beraten zu lassen.

      Qualifizierte Anwaltskolleginnen und Anwaltskollegen finden Sie beispielsweise unter https://www.strafverteidiger.ch/de/suche_nach_region.

  3. Guten Tag
    Ich habe eine Frage. Wenn man 4 mal schwarz gefahren ist, erhält man einen Eintrag ins Strafregister; welches im privatauszug ersichtlich ist ?

  4. Guten Tag
    Ich wurde vor 5 Jahren zur Sachentziehung D1 verurteilt auf eine Probezeit bis 2 Jahre. sollte ich die Probezeit nicht bestehen, so müsste ich Tagessätze 30×30 Franken bezahlen. Dazu kam es nicht. «Urteile, die eine bedingte oder teilbedingte Strafe enthalten, erscheinen nur bis zum erfolgreichen Ablauf der Probezeit.» – das bedeutet, dass bei mir im Strafregister nichts mehr steht? der privatauszug ist leer.

  5. guten Tag,
    ich habe vor 6 Jahren einen Strafregister-Eintrag betreffend «Körperverletzung» erhalten. Gemäss damaliger Aussage kann diese nach 5 Jahren gelöscht werden. Geschieht dies automatisch oder muss ich die Löschung beantragen? Besten Dank.

  6. Mein Mann wurde mit geringfügigen Diebstahl unter 100 CHF im Migros erwischt und musste eine Erklärung unterschreiben die besagt dass sie eine Strafanzeige machen können. Was ist das Worst Case Szenario? Was für eine Busse ist zur erwarten und gibt es einen Eintrag im Strafregister?

    1. @Judy:

      Für eine Strafanzeige ist keine Einwilligung erforderlich. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger beraten lassen. Ihre Fragen sollten sich mit einem Erstberatungsgespräch klären lassen.

  7. Guten Abend
    Meine Freundin ist verwünscht bei der Diebstahl die geklaute waren sind etwa 260 Franken plus die 150 fr hat sie danach gerade bezahlt 1jahre hat sie Hausverbot bekommen und eine Anzeige sie hat das 1 mal getan in seiner Leben jetzt hat sie sehr Angst kommt sie in die Gefängniss oder muss sie einen Busse zahlen?