Seit dem 1. Januar 2020 gilt das revidierte Verjährungsrecht in der Schweiz. Dadurch wurden zahlreiche Verjährungsfristen verlängert.
Es gelten nun insbesondere folgende Verjährungsfristen:
- Ausservertragliche Haftung: Relative Verjährungsfrist von drei Jahren mit einer absoluten Verjährungsfrist von 10 Jahren (Art. 60 Abs. 1 OR).
- Haftung für Tötung oder Körperverletzung: Relative Verjährungsfrist von drei Jahren mit einer absoluten Verjährungsfrist von 20 Jahren (Art. 60 Abs. 1bis u. Art. 128a OR).
- Ungerechtfertigte Bereicherung: Relative Verjährungsfrist von drei Jahren mit einer absoluten Verjährungsfrist von 10 Jahren (Art. 67 OR).
Die Verjährungsfristen für die Gewährleistung aus Kauf- und Werkvertrag bleiben unverändert (Art. 210, 219 Abs. 3 u. 371 OR).
Die relative Verjährungsfrist beginnt mit der Kenntnis von Schaden und ersatzpflichtiger Person. Die absolute Verjährungsfrist beginnt mit dem schädigenden Verhalten beziehungsweise spätestens mit dessen Beendigung.
Stillstand der Verjährung und Übergangsrecht
Bei Verfahren zur aussergerichtlichen Streitbeilegung wie beispielsweise Vergleichsgesprächen können die Parteien schriftlich vereinbaren, dass die Verjährung stillsteht (Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 OR).
Bei laufenden Verjährungsfristen gilt das revidierte Verjährungsrecht (Art. 49 SchlT ZGB).
Die verlängerten Verjährungsfristen führen indirekt zu entsprechend verlängerten Aufbewahrungsfristen.
Weitere Lektüre zum revidierten Verjährungsrecht
- Neues Verjährungsrecht ab 1. Januar 2020: Was ändert wirklich? (Anwaltskollege Christoph Zubler)
- Das neue Verjährungsrecht – was muss beachtet werden? (Anwaltskollegin Nathalie Lang)
- Neues Verjährungsrecht ab 1. Januar 2020 (Anwaltskollegin Maja Baumann)
- Übersicht zur Revision des Verjährungsrecht (Anwaltskollege Renato Bucher)
- Das neue Verjährungsrecht ab 1. Januar 2020 (Frédéric Krauskopf)
- Verjährungsfrist bei Personenschäden wird verdoppelt: Neues Recht ab 1. Januar 2020 (Schweizerischer Bundesrat, Medienmitteilung)
- Verjährungsfristen im Privatrecht (Bundesamt für Justiz)
- Verjährungsrecht (Schweizerischer Bundesrat, Botschaft)
(Auch via Anwaltskollege Georges Chanson.)
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