Markenschutz für «Greta Thunberg» und «Fridays for Future»?

Foto: Greta Thunberg mit «SKOLSTREJK FÖR KLIMATET»-SchildGreta Thunberg hat unter anderem ihren Namen sowie «Fridays for Future» und «Skolstrejk för klimatet» als Marken hinterlegt.

Thunberg erhofft sich davon, gegen den unerwünschten kommerziellen Gebrauch durch Dritte vorgehen zu können, wie vor einigen Tagen in einem Beitrag bei Instagram zu lesen war:

«My name and the #FridaysForFuture movement are constantly being used for commercial purposes without any consent whatsoever. It happens for instance in marketing, selling of products and people collecting money in my and the movement’s name.»

Und:

«That is why I’ve applied to register my name, Fridays For Future, Skolstrejk för klimatet etc as trademarks. This action is to protect the movement and its activities. […]»

Im schweizerischen Markenregister ist Thunberg noch nicht als Hinterlegerin oder Inhaberin einer Marke eingetragen. Es ist lediglich ein Gesuch für die Wortmarke «Greta» (Gesuchsnummer 00882/2020) hängig, das von einer Trittbrettfahrerin stammen dürfte.

Markenhinterlegungen in der Schweiz würden vermutlich als internationale Registrierungen über das Madrider System beziehungsweise die World Intellectual Property Organization (WIPO) erfolgen.

Hinterlegung von europäischen Unions­marken am 23. Dezember 2019

Grundlage dafür könnten europäische Unionsmarken bilden, die am 23. Dezember 2019 von der schwedischen Stiftung «The Greta Thunberg and Beata Ernman Foundation» hinterlegt wurden:

  • Wortmarke «Greta Thunberg» (Markennummer 018171377)
  • Wortmarke «FRIDAYS FOR FUTURE» (Markennummer 018171380)
  • Wort-Bild-Marke «SKOLSTREJK FÖR KLIMATET» (Markennummer 018171383)

Die Marken-Hinterlegungen stammen demnach nicht von Thunberg selbst, sondern von einer Stiftung, welche die Namen von Greta Thunberg und ihrer Mutter Beata Ernman trägt.

Im erwähnten Instagram-Beitrag wurde auf eine neue Stiftung hingewiesen:

«[…] together with my family I’m setting up a foundation. It’s already registered and existing, but it not is not yet up and running. […]»

Beanspruchte Dienstleistungen für Unions­marken

Die drei Marken werden nicht für Waren, sondern ausschliesslich für Dienstleistungen in den Nizza-Klassen 35, 36, 41 und 42 beansprucht:

  • Nizza-Klasse 35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Werbung, Marketing und Verkaufsförderung; Werbung und andere Dienstleistungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umweltfragen und -initiativen; Werbedienstleistungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umweltfragen; Werbung und andere Dienstleistungen zur Förderung von Themen in Bezug auf ein nachhaltiges Klima, eine nachhaltige soziale Gemeinschaft, eine gute Umwelt, die Erhaltung der biologischen Vielfalt, Menschenrechte und Tierrechte; Werbung und andere Dienstleistungen zur Förderung praktischer Maßnahmen, wissenschaftlicher Forschung und Initiativen zur Untersuchung, Erklärung, Bekämpfung oder Verringerung der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen und globalen Erwärmung.
  • Nizza-Klasse 36: Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen; Fundraising und finanzielles Sponsoring; Sammeln von Spenden für gemeinnützige Zwecke in Bezug auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umweltfragen und -initiativen; Bereitstellung von Fördermitteln und Stipendien für Organisationen und Einzelpersonen zur Förderung von Fortschritten in den Bereichen Klima, psychische Gesundheit, gute Umwelt, biologische Vielfalt, Menschenrechte oder Tierrechte.
  • Nizza-Klasse 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; Sportliche und kulturelle Aktivitäten; Verlags- und Berichtswesen; Übersetzung und Dolmetschen; Ausbildung und Schulung in Bezug auf Natur- und Umweltschutz; Bildung, Erziehung und Unterricht; Veranstaltung von Konferenzen, Ausstellungen und Wettbewerben in Bezug auf Umweltfragen und -initiativen; Bereitstellung von Preisen für Organisationen und Einzelpersonen zur Förderung von Fortschritten in den Bereichen Klima, psychische Gesundheit, gute Umwelt, biologische Vielfalt, Menschenrechte oder Tierrechte.
  • Nizza-Klasse 42: Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; Industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software; Prüfung, Authentifizierung und Qualitätskontrolle; Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen auf dem Gebiet des Klimawandels und der globalen Erwärmung; Umweltschutzforschung; Erstellung von Umweltgutachten.

Ist «FRIDAYS FOR FUTURE» als Marke eintragungs­fähig?

Eine andere «FRIDAYS FOR FUTURE»-Unionsmarke wurde bereits am 5. November 2019 hinterlegt (Markennummer 018147674). Die Hinterlegung erfolgte durch die Markenanwaltskanzlei Keltie Limited in Irland. Ob ein Zusammenhang mit Greta Thunberg besteht, ist auf den ersten Blick unklar.

Offen bleibt, ob die beiden beschreibenden Marken überhaupt eintragungsfähig sind.

Man könnte insbesondere bei «Fridays for Future» argumentieren, das Zeichen sei beschreibend und damit als Gemeingut nicht eintragungsfähig. Der Schreibfehler – das fehlende «the» – dürfte in dieser Hinsicht nicht helfen.

Auch mit geschützten Marken werden Greta Thunberg und die Stiftung nicht jeden unerwünschten Gebrauch verhindern können.

Im Markenschutzgesetz heisst es unter anderem (Art. 1 Abs. 1 u. Art. 13 Abs. 1 MSchG):

«Die Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden.»

Und:

«Das Markenrecht verleiht dem Inhaber das ausschliessliche Recht, die Marke zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie beansprucht wird, zu gebrauchen und darüber zu verfügen.»

Im Klartext: Jenseits von Dienstleistungen und Waren gibt es keinen Markenschutz. So gilt beispielsweise eine Kundgebung von Personen, die sich vor dem Weltuntergang fürchten (oder auch nicht), üblicherweise nicht als Dienstleistung.

Bild: Wikimedia Commons / Anders Hellberg, «Greta Thunberg vor dem Schwedischen Parlament», CC BY-SA 4.0 (international)-Lizenz.

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