15 Jahre Google Maps: Bewertungen und Datenschutz als rechtliche Herausforderungen

Heute vor 15 Jahren am 8. Februar 2005 startete Google Maps. Wo lagen und liegen die rechtlichen Probleme in der Schweiz?

Früher: Umstrittener Datenschutz bei Google Street View

Screenshot: Google Street View in Zürich

Für rechtliche Schlagzeilen sorgte Google Maps in der Schweiz ursprünglich in erster Linie wegen Google Street View:

Kaum war der Dienst mit 360-Grad-Ansichten aus Strassensicht im August 2009 gestartet, erliess der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zahlreiche Empfehlungen, um den Datenschutz zu gewährleisten. So sollte Google unter anderem sicherstellen, dass Autokennzeichen und Gesichter vollständig anonymisiert werden.

Die Angelegenheit musste schliesslich vom Schweizerischen Bundesgericht entschieden werden (BGE 138 II 346).

Erhebliche Lücken bei Google Street View in der Schweiz

Screenshot: Google Maps mit erheblichen Lücken in Zürich

In der Folge blieb Google Street View als Teil von Google Maps zwar erlaubt, doch muss Google seither zahlreiche Auflagen einhalten. Dazu zählen eine möglichst vollständige Anonymisierung von Autokennzeichen und Personen sowie sogar eine vollständige Anonymisierung bei «sensiblen Einrichtungen», eine maximale Kamerahöhe von zwei Metern und eine Informationspflicht über geplante Aufnahmeorte.

Die vollständige Anonymisierung bei «sensiblen Einrichtungen» sorgt dafür, dass Google Street View in der Schweiz erhebliche Lücken hat. Für Hotels, Restaurants und andere Unternehmen, die sichtbar sein möchten, ist diese unfreiwillige Anonymisierung ein Problem. Immerhin können sich betroffene Unternehmen teilweise mit eigenen 360-Grad-Bildern via Google Business View behelfen.

Siehe auch: Richtlinien für Google Street View (Schweiz).

Heute: Umstrittene Bewertungen bei Google My Business

In den letzten Jahren hingegen betreffen die meisten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Google Maps in der Schweiz die Bewertung von Unternehmen sowie überhaupt die Präsenz von Unternehmen:

Die Präsenz von Unternehmen bei Google Maps erfolgt über Google My Business. Für Unternehmen, die präsent sein möchten, ist diese Präsenz erfreulich und sie können (oder müssen) ihre Präsenz gegen Bezahlung mit Werbung verstärken.

Unerwünschte Präsenz bei Google My Business

Screenshot: Google Maps mit Ärzte-Bewertungen in Zürich

Für Unternehmen hingegen, die nicht präsent sein möchten, gibt es von Google keine offizielle Lösch- oder Widerspruchsmöglichkeit.

Auch Anbieter, die behaupten, im «Reputationsmanagement» tätig zu sein, können Einträge bei Google My Business nicht löschen (lassen).

Man muss den Rechtsweg beschreiten, um Aussichten zu haben, nicht mehr bei Google My Business einschliesslich Google Maps zu erscheinen.

Für jene Unternehmen, die präsent sein möchten, sind fehlerhafte, gefälschte, unwahre und anderweitig widerrechtliche Bewertungen ein häufiges Problem.

Die Bewertungen sind von grosser Bedeutung, weil sie bei Google Maps angezeigt werden, wenn beispielsweise ein Kunde den Weg zu einem Hotel oder Restaurant sucht. Auch haben die Bewertungen Einfluss darauf, wer überhaupt bei Google Maps erscheint. Da Bewertungen bei Google immer noch vergleichsweise selten sind, haben einzelne schlechte Bewertungen erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtbewertung.

Unerwünschte, häufig widerrechtliche Bewertungen

Screenshot: Google Maps mit schlechter Ärzte-Bewertung (anonymisiert)

Widerrechtliche Bewertungen stammen in vielen Fällen von verärgerten Kunden, die es mit der Wahrheit nicht genau nehmen, aber auch von Konkurrenten oder ehemaligen Mitarbeitern. Zum Teil stammen Bewertungen von Personen ohne jeden Bezug zu den bewerteten Unternehmen.

Leider ist Google vielfach nicht bereit, widerrechtliche Bewertungen freiwillig zu löschen. In diesem Fall kann man den Rechtsweg beschreiten. Man zwingt damit Google, die Beschwerde oder das Löschbegehren ernst zu nehmen.

Keine Möglichkeit bietet Google für den vollständigen Verzicht auf Bewertungen an.

Das gilt wiederum auch für Anbieter, die etwas anderes versprechen. Es kommt sogar vor, dass solche «Reputationsmanager» anbieten, Bewertungen zu löschen, und wenn man das Angebot ablehnt, erst recht schlechte Bewertungen eintreffen …

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