Coronavirus-Bilder ohne Abmahngefahr

Bild: Gründliches Händewaschen unter fliessendem Wasser

Keine Online-Inhalte ohne Bilder: Das gilt auch für Inhalte über den neuen Coronavirus und COVID-19.

Genauso gilt: Wer Coronavirus-Bilder aus dem Internet verwendet, ohne dazu berechtigt zu sein, muss mit kostenpflichtigen Abmahnungen rechnen.

Abmahnungen aus Deutschland gelangen seit Jahren in die Schweiz. Ab dem 1. April 2020 sind in der Schweiz grundsätzlich alle Bilder urheberrechtlich geschützt und damit potenzielle Abmahnfallen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass Rechteinhaber aufgrund von COVID-19 auf Abmahnungen verzichten.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, verwendet Bilder aus einer freien Quelle. Eine solche Quelle ist beispielsweise Unsplash, wo der Schweizer Fotograf Claudio Schwarz seine Top 10-Sammlung von COVID-19-bezogenen Bildern veröffentlicht hat.

Die Bilder dürfen gemäss der Lizenz von Unsplash für eigene Beiträge und sonstige Inhalte frei verwendet werden. Quellenangaben sind nicht erforderlich, aber als Anerkennung für Claudio Schwarz und andere Fotografen empfehlenswert.

Wer bei Unsplash nach «coronavirus» sucht, findet zahlreiche weitere Bilder, die genauso frei verwendet werden können.

Bild: Unsplash / Claudio Schwarz, Public Domain-ähnlich.

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