Alle Jahre wieder: Die neuen MFM-Bildhonorare sind da!
Bei Abmahnungen aus Deutschland wird Schadenersatz mehrheitlich mit Verweis auf die MFM-Bildhonorare gefordert
Die «Bildhonorare» werden alljährlich von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) veröffentlicht. Es handelt sich um Preisempfehlungen, die insbesondere in rechtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland verwendet werden können, um Schadenersatz gemäss Lizenzanalogie zu fordern.
Die «Bildhonorare 2020» umfassen über 100 Seiten und versprechen eine «Übersicht über marktübliche Vergütungen für Bildnutzungsrechte» in Deutschland. Das Inhaltsverzeichnis beginnt bei Advertorials und führt unter anderem über Blogs, Postkarten und Reiseführer zu Zeitschriften.
Beispiel: Honorare für Social Media-Nutzungen
Für ein Bild, das während einem Jahr im Rahmen von Social Media verwendet werden soll, wird beispielsweise ein Preis von 613 Euro empfohlen:
Das Honorar gilt allerdings nicht für die – fast immer erforderliche – Unterlizenzierung an die «medienweitergebende Plattform» wie YouTube. Plattformen benötigen eine solche Unterlizenz, um Bilder, die Nutzer hochladen, anderen Nutzern anzeigen zu können.
Realitätsfern ist die zeitliche Beschränkung der Nutzungsdauer. Wer nicht tatsächlich in der Lage ist, ein lizenziertes Bild nach der vereinbarten Nutzungsdauer zu löschen, läuft – trotz ursprünglicher Bezahlung – direkt in eine Abmahnfalle.
Für einen unterlassenen Bildquellennachweis sehen die «Bildhonorare» einen Zuschlag von 100 %, für eine Nachlizenzierung einen Zuschlag von 75 bis 150 %.
Siehe auch: SAB-Preisempfehlungen 2019 für Bilder im Internet (Schweiz).
Bilder: Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Mir hat RTL vor 9 Jahren für die Sendung Explosive ein vom Grafiker in meinem Auftrag erstelltes Bild ungefragt in den miserablen Beitrag eingebaut. Auch drei Bilder aus deutschen Blogs kamen im Beitrag vor, alle drei mit Quellenangabe und weiss nicht mehr genau was. Aufmerksam darauf gemacht hat mich ein Deutscher Domain Kollege, welcher die Sendung sah.
Da ich mich bis vor 10 Jahren viele Jahre lang mehrfach in HH mit 50-100 anderen Domainern getroffen habe, hatte es dort von Markenspezialisten, Dialerbetrüger bis zum Pensionär alles dabei. Auch die Jungs welche bei der verhabe der zweistelligen Domains nahezu 50 Registriert hatten. Investition war 7 Stellig, der Ertrag x 10. Irre.
Aber es ging um das geklaute Bild und ich fragte den deutschen Anwalt ob er diese Abnahme machen wolle. Klar gern… machte er die Abmahnung an RTL. Die haben verwiesen auf die RTL Productions GmbH in München und der Chef dort mit der üblichen Ausrede…. der Stift wusste nicht.
Die Firma hat dann 800 Euro für den Verstoss geboten und die Unterlassung. Mein Anwalt meinte zu mir, das wir zwar 1500 fordern können, die Richter aber eben eher gegen 1000 gehen. Darauf beauftrage ich ihn , er solle 5000 Euro plus seien Kosten fordern, ansonsten wir das Gericht anrufen und die Löschung verlangen (unmöglich, denn es war auf youtube und co. schon durch). Weiss nicht wie das heute mit der DSVGO wäre…. auf jeden Fall haben sie bezahlt.
PS: Wegen meiner Anfrage (nur die Markenrechte) komme ich in ca. 4 Wochen auf sie zu, wenn andere Dingens involvierter Personen von der Stasi abgeschlossen ist. Einmal Stasi W’thur und einemal Staatsanwaltschaft 3 – die haben sofort nach Einsicht des Antrags und der Beweissichtung losgelegt.. COVID hin oder her. Geht mir bissel besser ;)
Was mich viel mehr wundert, dass im Zeitalter der digitalen Manipulation von EXIF Daten, Cracken nahezu alles Keys usw. Tausende Facebook Account Angebote im DW digitale Daten noch als Beweismittel gelten. Das ist doch alles manipulierbar. Darum auch kein E-Voting.