Coronavirus: Anwaltsverband empfiehlt Schutzmasken für Besprechungen

Foto: Hygienemaske

Anwaltskanzleien sind verpflichtet, die Gesundheit von Mandantschaft und Personal zu schützen. Der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) hat deshalb ein Muster-Schutzkonzept betreffend COVID-19 erstellt.

Anwaltskanzleien gelten als systemrelevant für einen funktionierenden Rechtsstaat. Mit einem funktionierenden Schutzkonzept verhindern Anwaltskanzleien, den Betrieb aufgrund von Krankheitsfällen sowie Quarantäne- und Isolations-Massnahmen einschränken oder gar einstellen zu können.

Das SAV-Muster-Schutzkonzept umfasst unter anderem folgende Massnahmen:

Dokument: COVID-19-Muster-Schutzkonzept des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV, Auszug)

  • Mandantinnen und Mandanten sowie das Personal desinfiziert sich beim Betreten der Kanzlei die Hände. (Alternativ und allenfalls sogar wirksamer: Gründliches Waschen der Hände.)
  • Das Personal wäscht sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife, wobei Einweg-Handtücher zur Verfügung stehen.
  • Die Räumlichkeiten und insbesondere Besprechungszimmer werden regelmässig gelüftet, insbesondere während Pausen und schönem Wetter. In kleinen Besprechungszimmern wird das Tragen von Schutzmasken empfohlen, um einer Ansteckung durch Aerosole vorzubeugen.
  • Der Eingangs- und Empfangsbereich wird so gestaltet, dass ein Sicherheitsabstand von zwei Metern eingehalten werden kann, zum Beispiel mit Bodenmarkierungen. Genauso müssen Arbeitsplätze entsprechend eingerichtet werden, allenfalls mit Plexiglasscheiben zur Trennung.
  • Oberflächen in der Kanzlei werden regelmässig gereinigt, je nach Oberfläche mit desinfizierenden oder handelsüblichen Reinigungsmitteln.
  • Bei Terminvereinbarungen müssen Mandantinnen und Mandanten bestätigen, dass sie keine Krankheitssymptome aufweisen.

Das Muster-Schutzkonzept ist nicht verbindlich, sondern – so der SAV – «als Denkanstoss für Sicherheitsmassnahmen in Anwaltskanzleien zu verstehen».

In den meisten Anwaltskanzleien sollte es möglich sein, die erforderlichen zwei oder mehr Meter Abstand einzuhalten. Die grösste Ansteckungsgefahr dürfte in Räumlichkeiten bestehen, wo sich zwei oder mehr Personen gleichzeitig für mehr als nur insgesamt einige wenige Minuten aufhalten. Dazu kommt die Ansteckungsgefahr bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Homeoffice, Video-Konferenzen und Treffen an der frischen Luft

In unserem eigenen Schutzkonzept ist ergänzend enthalten, dass wir nach Möglichkeit weiterhin im Homeoffice arbeiten und Besprechungen per Video-Konferenz abhalten. Wir folgen damit den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Als Kanzlei für Recht im digitalen Raum haben wir sowieso viele Mandate, bei denen kein persönliches Treffen vor Ort in unserer Kanzlei erforderlich ist und wo die Mandantschaft die Cloud-basiert arbeitet.

Bei schönem und warmem Wetter können Treffen an der frischen Luft eine sinnvolle Alternative darstellen. Je nach Örtlichkeit reduziert an damit auch das Risiko, abgehört oder anderweitig überwacht zu werden.

Flyer: «So schützen wir uns» (Bundesamt für Gesundheit, BAG)

SAV-Mitglieder können das vollständige Muster-Schutzkonzept im «COVID-19»-Mitgliederbereich auf der SAV-Website abrufen.

Bild: Pexels / Anna Shvets, Pexels-Lizenz.

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