Die Forderung erfolgte im Rahmen einer deutschen Abmahnung, wobei sich Verch von Anwaltskollege Sebastian Deubelli vertreten liess. Die Bilder hatte Verch auf Flickr unter einer kostenlosen Creative Commons-Lizenz veröffentlicht.
Der Medienkonzern wäre bereit gewesen, den Betrag von EUR 1’000.00 zu bezahlen. Da Verch zuletzt immer noch den Betrag von EUR 4’250.00 gefordert hatte, ging der Medienkonzern zum Gegenangriff über und klagte am Handelsgericht des Kantons Zürich.
Im Ergebnis stellte das Gericht mit Urteil HG180107-O vom 6. Mai 2020 fest, dass die Forderung von Verch nicht besteht.
Das Urteil hat Leitcharakter, denn es befasst sich ausführlich mit dem einschlägigen deutschen und schweizerischen Urheberecht sowie Zivilprozessrecht.
Für die Fachzeitschrift Medialex verfasste ich eine ausführliche Urteilsbesprechung.
Hallo, Ich habe gerade den Beitrag
https://steigerlegal.ch/2020/06/09/marco-verch-klage-abmahnung/
gelesen und habe das selbe Problem mit Marco Verch
welcher bei uns allerdings 359 Euro fordert sowas finde ich echt dreist und hat den ansatz einer masche