Auf Social Media sorgt für Kopfschütteln, dass die Online-Bestellung für einen Strafregisterauszug auf Öffnungszeiten von 7.00 bis 15.00 Uhr beschränkt ist.
Was hat es damit auf sich?
Die Öffnungszeiten werden pauschal mit dem «Hinweis Coronavirus» begründet. Ich habe deshalb beim Bundesamt für Justiz (BJ) nachgefragt und folgende Auskunft erhalten:
Gesuche um einen Strafregisterauszug können nicht vollständig online gestellt werden. Online kann man das Gesuch erfassen, muss dieses dann aber per Briefpost einreichen.
Pro Tag gehen rund 1’500 solcher Gesuche per Briefpost ein. Diese Gesuche müssen vor Ort bearbeitet werden. Da ein Teil der zuständigen Mitarbeiter aufgrund der COVID-19-Pandemie im Homeoffice tätig ist, wird versucht, mit Hilfe der Öffnungszeiten die Zahl der möglichen Online-Bestellungen zu beschränken.
Alternativ können Strafregisterauszüge in ausgewählten Filialen der Schweizerischen Post am Schalter bestellt werden.
Das eigentliche Problem mit Blick auf die Digitalisierung sind demnach nicht die COVID-19-bedingten Öffnungszeiten. Das eigentliche Probleme ist, dass der Prozess für Gesuche um einen Strafregisterauszug bislang gar nicht vollständig digital zur Verfügung steht.