Influencer im Markenregister: Swissmeme und Zeki’s Original

Foto: Zeki BulgurcuZeki Bulgurcu ist der «Meme-König der Schweiz» und ein «Star im Internet» (Watson). Zeki hat – wie fast alle erfolgreichen Influencer – auch Markenbewusstsein:

Ein Blick in das schweizerische Markenregister zeigt, dass verschiedene Marken im Zusammenhang mit Zeki rechtlich geschützt sind.

Die Bezeichnung «Swissmeme», unter der Zeki seit Jahren auf verschiedenen Social Media-Plattformen auftritt, ist bereits seit dem 7. März 2015 als Marke insbesondere für «Online-Unterhaltung» (Klasse 41) geschützt.

Inhaber von «Swissmeme» mit Markennummer 672309 ist Zeki selbst.

Zeki’s Original: Orientalische Wurst mit Marken­schutz

Marke: «Zeki's Original» (Wort-Bild-Marke mit einem Zeki Bulgurcu-ähnlichen Konterfrei sowie dem Schriftzug «Zeki»)

Seit 2019 geht es für Zeki ausserdem «um die Wurst»: Die schweizerische Averdi AG hat unter der Marke «Zeki’s Original» eine «orientalische Wurst aus Schweizer Fleisch» – es handelt sich um Sucuk – lanciert.

Im schweizerischen Markenregister hinterlegte Averdi gleich drei Marken für die «kräftig gewürzte Rohwurst»:

  • Wortmarke «Zeki’s Original» (Markenummer 732675)
  • Wort-Bild-Marke «Zeki’s Original» (Markennummer 734359)
  • Wort-Bild-Marke «Zeki» mit einem Konterfrei, das an Zeki erinnert (734408)

Die beanspruchten Dienstleistungen und Waren zeigen, dass es nicht beim Verkauf von Würsten bleiben muss. Die Marken sind für zahlreiche weitere Lebensmittel geschützt:

  • «Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten [Gelees], Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch, Käse, Butter, Joghurt und andere Milchprodukte; Speiseöle und -fette.» (Klasse 29)
  • Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis, Teigwaren und Nudeln; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Schokolade; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter; Essig, Sossen und andere Würzmittel; Eis (gefrorenes Wasser).» (Klasse 30)

Ausserdem wird die Marke für «Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen» beansprucht. Die Marken müssen innerhalb von fünf Jahren gebraucht werden, damit der Markenschutz erhalten bleibt (Art. 12 Art. 1 MSchG).

Weena: Hotdog oder doch ein «pharmazeutisches Erzeugnis»?

Im Verwaltungsrat der Averdi AG sitzt mit dem ehemaligen Fussballstar Marco Streller (FC Basel) eine bekannte Persönlichkeit, wie der Handelsregistereintrag zeigt. Das Unternehmen war ursprünglich von Strellers Vater Thomas als Averdi Verkaufs- & Distributions AG gegründet worden.

Die übrigen eingetragenen Organe der Averdi AG sind Mitarbeiter der Influencer-Agentur Yxterix AG. Zeki gehört zum «Influencer-Pool» der Agentur.

Averdi hat unter anderem auch die Wortmarke Weena hinterlegt (Markennummer 735454). Die Marke könnte für Lebensmittel – Hotdog?! – verwendet werden, wird aber auch für «pharmazeutische Erzeugnisse» beansprucht … ????

Bild: Yxterix AG.

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