Spiess-Hegglin vs. Ringier: Obergericht bestätigt schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre

Foto: Panorama der Altstadt von Zug (Ausschnitt)

Das Obergericht des Kantons Zug bestätigt mit Urteil Z1 2019 17 vom 18. August 2020, was bereits das erstinstanzliche Kantonsgericht entschieden hatte:

Der Medienkonzern Ringier verletzte mit dem Blick-Artikel «Sex-Skandal an Zuger Landammann-Feier» die Persönlichkeit der damaligen Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin widerrechtlich.

Beide Parteien hatten Berufung gegen den Entscheid A1 2017 55 vom 8. Mai 2019 des Kantonsgerichts des Kantons Zug erhoben.

Kein Rechtsanspruch auf Entschuldigung, aber …

Gemäss dem nun vorliegenden Urteil wurden die Anträge der Parteien im Berufungsverfahren vollständig (Spiess-Hegglin) beziehungsweise teilweise (Ringier) abgewiesen, wie das Obergericht schreibt:

«Das Obergericht kommt wie schon das Kantonsgericht zum Schluss, dass Jolanda Spiess-Hegglin kein klagbarer Anspruch auf Publikation einer Entschuldigung der Ringier AG zusteht.»

Und:

«Demgegenüber heisst das Obergericht die Berufung der Ringier AG bezüglich der Genugtuung teilweise gut und reduziert deren Höhe auf CHF 10’000.00. Es erachtet die vom Kantonsgericht zugesprochene Summe von CHF 20’000.00 unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung als unverhältnismässig und hält fest, dass die widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung mit der gerichtlichen Feststellung beseitigt wird, weshalb mit der Genugtuung ausschliesslich die erlittene immaterielle Unbill auszugleichen ist. Diesbezüglich geht es im vorliegenden Verfahren einzig um den am 24. Dezember 2014 publizierten Artikel, in welchem – ohne herabsetzende Äusserungen zur Person – weitgehend die Darstellung von Jolanda Spiess-Hegglin wiedergegeben wurde.»

Im Ergebnis werden die Kosten gegenüber dem erstinstanzlichen Entscheid geringfügig korrigiert:

«Im Weiteren korrigiert das Obergericht die Kostenverteilung im erstinstanzlichen Entscheid geringfügig. Weil das Kantonsgericht zu Recht auf die Klage nur teilweise eingetreten ist und zudem den Antrag auf Publikation einer Entschuldigung der Ringier AG abgewiesen hat, muss Jolanda Spiess-Hegglin 1/5 der Kosten selbst tragen und erhält nur eine entsprechend reduzierte Parteientschädigung.

Auch die Kosten des Berufungsverfahrens von CHF 10’000.00 werden zu 4/5 der Ringier AG und zu 1/5 Jolanda Spiess-Hegglin auferlegt. Sodann muss die Ringier AG Jolanda Spiess-Hegglin für das Berufungsverfahren mit CHF 7’980.00 entschädigen.»

… kein überwiegendes öffentliches Interesse an schwerwiegendem Eingriff in die Intimsphäre

Unabhängig von den (teilweise) gescheiterten Anträgen wählt das Obergericht des Kantons Zug deutliche Worte für die erfolgte Persönlichkeitsverletzung:

«Auf der anderen Seite stellt das Obergericht in Übereinstimmung mit dem Kantonsgericht fest, dass die Berichterstattung im ‹Blick› über eine mutmassliche Schändung von Jolanda Spiess-Hegglin mit Nennung ihres Namens und der Publikation eines Fotos in schwerwiegender Weise in ihre Intimsphäre eingegriffen und damit ihre Persönlichkeit verletzt hat. Im Gegensatz zur Auffassung der Ringier AG verneint es sodann ein überwiegendes öffentliches Interesse für die Berichterstattung im ‹Blick›: Allein der Umstand, dass Jolanda Spiess-Hegglin Parteipräsidentin und Kantonsrätin war, am 24. Dezember 2014 als mutmassliches Opfer einer Schändung erschien und ein anderer Kantonsrat und Parteipräsident in diesem Zusammenhang verhaftet worden war, begründet kein erhöhtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Identität des mutmasslichen Opfers. Im Weiteren gelangt auch das Obergericht zum Schluss, dass Jolanda Spiess-Hegglin nach wie vor ein schützens­wertes Interesse an der gerichtlichen Feststellung der Verletzung ihrer Persönlichkeit hat, und weist die Berufung der Ringier AG in diesem Punkt ab.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Spiess Hegglin hat ausserdem erklärt, gegen Ringier auf Gewinnherausgabe im Zusammenhang mit der persönlichkeitsverletzenden Berichterstattung zu klagen.

Das Obergericht des Kantons Zug hat das begründete Urteil Z1 2019 17 im Volltext veröffentlicht.

Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder

Screenshot: Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder zu Händen von Jolanda Spiess-Hegglin (blick.ch)Für Ringier veröffentlichte Geschäftsführer Marc Walder heute – trotz oder wegen dem Urteil? – eine Entschuldigung, die sich an Spiess-Hegglin richtet. Im entsprechenden Blick-Beitrag heisst es unter anderem:

«Wir bedauern, dass Jolanda Spiess-Hegglin unter anderem aufgrund unserer Berichterstattung verletzt wurde und entschuldigen uns dafür aufrichtig.»

Es liegt an Spiess-Hegglin, ob sie die Entschuldigung annehmen möchte oder nicht.

Bild: Wikimedia Commons / Tim Dellmann, «Panorama of Historical Zug», CC BY-SA 3.0 (nicht portiert)-Lizenz.

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