Schweiz: Daten-Export in die USA kann nicht mehr mit dem Privacy Shield abgesichert werden

Foto: Wehende Flaggen der USA und der SchweizMit Urteil C-311/18 vom 16. Juli 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den amerikanisch-europäischen Privacy Shield per sofort für ungültig («Schrems II»). Seither kann der Export von Personendaten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in die USA nicht mehr mit dem Privacy Shield abgesichert werden.

Was für den EWR gilt, trifft nun auch für die Schweiz und ihren Privacy Shield mit den USA zu:

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) ist gemäss seiner heutigen Mitteilung der europäischen Rechtsprechung gefolgt und erklärt, dass auch der Datenexport aus der Schweiz in die USA nicht mehr mit dem Privacy Shield abgesichert werden kann.

Der EDÖB schreibt unter anderem:

«Nach vertiefter Analyse kommt der EDÖB […] zum Schluss, dass das Privacy Shield Regime trotz der Gewährung von besonderen Schutzrechten für Betroffene in der Schweiz kein adäquates Schutzniveau für Datenbekanntgaben von der Schweiz an die USA gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) bietet.»

Der amerikanisch-schweizerische Privacy Shield ist nicht ungültig, gewährleistet aber keinen angemessenen Datenschutz mehr, wie ihn Art. 6 DSG für die grenzüberschreitende Bekanntgabe von Personendaten fordert.

Der EDÖB beruft sich in seiner Stellungnahme unter anderem auf die teilweise Anwendbarkeit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Schweiz.

Viele Unternehmen und andere Verantwortliche in der Schweiz müssen die DSGVO gemäss Art. 3 DSGVO teilweise einhalten und konnten sich in dieser Hinsicht seit dem EuGH-Urteil bereits nicht mehr auf den Privacy Shield berufen.

Siehe auch:

Bild: Pixabay / 931527, Public Domain-ähnlich.

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