Und weg ist das Twitter-Konto … Was Nutzer bei Twitter und anderen Online-Plattformen immer wieder erleben, traf nun das schweizerische Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).
Wie das BAKOM schreibt, kann es seit dem 28. September 2020 seine vier Twitter-Konten nicht mehr verwenden:
«[…] Twitter hat seine vier Konten ohne Erklärung gesperrt und reagiert nicht auf seine Anfragen.»
Und:
«[…] Seit dem 28. September 2020 hat das BAKOM jedoch keinen Zugang mehr zu seinen Feeds. Twitter hat seine Konten ohne Vorwarnung oder Erklärung gesperrt.»
Und weiter:
«Das BAKOM setzt alles daran, um die Angelegenheit zu klären, aber Twitter hat bisher nicht auf seine Anfragen reagiert. Das Amt bedauert diese Situation, die sich seiner Kontrolle entzieht, und entschuldigt sich bei seinen Followerinnen und Followern. […]»
Die Sperrung ohne Begründung sowie die fehlende Reaktion von Twitter ist leider üblich. Das gilt auch für die meisten anderen Online-Plattformen. Betroffen sind unter anderem Facebook einschliesslich Instagram, TikTok und YouTube.
Ein häufiger Grund für eine Sperrung ist, dass Nutzer in ihrem Nutzerkonto ein (falsches) Geburtsdatum angeben, wodurch sie minderjährig erscheinen. Bei Twitter muss man gar kein Geburtsdatum angeben. Wer ein falsches Datum angibt, sollte darauf achten, volljährig zu erscheinen.
Twitter-Konto gesperrt: Wie können betroffene Nutzer reagieren?
Private, die von einer solchen Sperrung betroffen sind – bei Twitter oder bei einer anderen Online-Plattform –, können sich selbstverständlich bei der jeweiligen Plattform direkt beschweren. Das kann – früher oder später – funktionieren, wenn man Glück hat.
Hilfreich können auch persönliche Kontakte zu Mitarbeitern der jeweiligen Online-Plattform sein. Damit ist es allenfalls möglich, intern die Aufmerksamkeit auf die Sperrung zu lenken.
Das gleiche Ziel kann man erreichen, wenn es gelingt, genügend Öffentlichkeit für die Sperrung zu schaffen, zum Beispiel über einen anderen Social Media-Kanal mit genügend Friends und Followern oder über die traditionellen Medien. Letzteres versucht das BAKOM mit seiner Medienmitteilung, nachdem eigene sonstige Bemühungen offensichtlich nicht gefruchtet hatten.
Ansonsten gibt es im Wesentlichen nur eine rechtliche Möglichkeit, möglichst zeitnah gegen eine solche Sperrung vorzugehen:
Betroffene Nutzer müssen versuchen, mit einem Gesuch um superprovisorisch erlassene vorsorgliche Massnahmen die Sperrung durch ein Gericht vorläufig aufheben zu lassen.
Für ein solches Massnahmegesuch haben betroffene Nutzerinnen normalerweise nur wenige Tage Zeit. Nur so wird das Gericht aufgrund der besonderen Dringlichkeit ohne Anhörung der Gegenpartei – beispielsweise Twitter – die beantragten vorsorglichen Massnahmen gemäss Art. 265 Abs. 1 ZPO im Erfolgsfall superprovisorisch anordnen.
Wer dieses kurze Zeitfenster verpasst, muss wesentlich länger auf einen ersten Gerichtsentscheid warten.
Für ein solches Massnahmegesuch benötigen Betroffene normalerweise anwaltliche Unterstützung. Betroffene müssen sich die entsprechenden Anwalts- und Gerichtskosten leisten können. Ein solches Vorgehen lohnt sich deshalb nur, wenn das betroffene Nutzerkonto bedeutsam genug ist.
Das Vorgehen gegen Twitter und andere Online-Plattformen mit Sitz im Ausland wäre etwas weniger aufwendig, wenn diese über ein ständiges Zustellungsdomizil in der Schweiz verfügen müssten.
Im Parlament ist das Anliegen für einen solchen «‹Briefkasten› für Facebook & Co. zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung» hängig, insbesondere aufgrund der entsprechenden Motion 18.3306 von Nationalrat Balthasar Glättli.
Nachtrag vom 7. Oktober 2020
Die BAKOM-Twitter-Konten – zum Beispiel @bakomCH – sind wieder online!
Ich vermute, dass das BAKOM mit seiner gestrigen Medienmitteilung und verstärkt durch die traditionellen Massenmedien bei Twitter die notwendige Aufmerksamkeit erzielen konnte, damit die Sperrung der Konten aufgehoben wurde.
Nachtrag vom 9. Oktober 2020
Wie das BAKOM heute schreibt, wurden die Twitter-Konten wegen Spam-Verdacht gesperrt. Anscheinend nutzt das BAKOM eine API für die Nutzung von Twitter. Der verwendete API-Key wurde aufgrund einer mutmasslich missbräuchlichen Nutzung gesperrt.
Bild: Pixabay / byrev , Public Domain-ähnlich.
Sehr gute Information. Es bleibt zu hoffen, dass der NR bald im Sinn der Schweizer Nutzer von Online-Diensten entscheidet. Das Gebaren von Twitter, Facebook usw. ist inakzeptabel.
Eine Frage trotzem: Wofür eigentlich braucht das BAKOM ein Twitter-Konto? Für Selbstinszenierung? Eine Website sollte doch mehr als genügen. Ist der Steuerzahler damit einverstanden? Wann haben wir das BAKOM auf Tiktok?
BAKOM auf Twitter: Ein weiteres Beispiel für ausufernden Beamtenwahnsinn.