Coronavirus: Homeoffice und Maskenpflicht am Bundesgericht

Foto: Zwei Masken auf rotem Grund bilden ein Schweizer Kreuz

Erfreulich: Das Bundesgericht, das höchste Gericht der Schweiz, empfiehlt seinen Mitarbeitern, soweit wie möglich im Homeoffice zu arbeiten.

Das Bundesgericht formuliert die Empfehlung wie folgt (mit Hervorhebung):

«Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat die Corona-Massnahmen des Gerichts angepasst. Sie empfiehlt den Mitarbeitenden des Bundesgerichts Heimarbeit. Der Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden und die Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus sind für das Bundesgericht vorrangig. Der Mitarbeiterstab soll so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich vor Ort anwesend sein. Nur soweit das Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich ist, sollen die Mitarbeitenden am Gericht selber tätig sein. Das Bundesgericht arbeitet in diesem Rahmen an den Standorten in Lausanne und Luzern im Normalbetrieb weiter.»

Rätselhaft ist hingegen, dass erst ab heute eine Maskenpflicht bei öffentlichen Beratungen am Bundesgericht gilt:

«Wer an einer öffentlichen Urteilsberatung des Bundesgerichts teilnimmt (Parteien, Rechtsvertreter, Publikum und Medienschaffende), muss im Innern der Gerichtsgebäude eine Maske tragen.»

In Lausanne, wo das Bundesgericht seinen Hauptsitz hat, geriet die COVID-19-Pandemie bereits vor Wochen sichtbar ausser Kontrolle. Der Kanton Waadt, wo Lausanne liegt, war bereits in der ersten Welle besonders stark betroffen.

Bild: Pixabay / nastya_gepp , Pixabay-Lizenz.

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