Am 11. November ist Singles› Day. Gemäss Wikipedia ist der Tag «inzwischen auch der umsatzstärkste Onlineshopping-Tag der Welt.»
Der Singles› Day entstand Anfang der 1990er-Jahre in China. Inzwischen versucht auch der schweizerische Onlinehandel, den Einkaufstag zu etablieren. Vorbild ist der erfolgreiche Import von Black Friday und Cyber Monday aus den USA.
Als Einkaufstag ist der Singles› Day ursprünglich ebenfalls ein Import aus den USA. Alibaba-Chef Jack Ma suchte 2009 eine chinesische Alternative zum Black Friday und stiess auf den Singles› Day, der bis dahin bloss eine Art «Anti-Valentinstag» gewesen war.
Erfreulich: Abmahnungen waren für den Singles› Day im deutschsprachigen Raum – soweit ersichtlich – bislang kein Thema. Beim Black Friday hatten Inhaber der gleichnamigen Marke versucht, Onlineshops abzumahnen.
Siehe auch:
- Angst vor «Black Friday»-Abmahnungen auch in der Schweiz?
- Ist die Angst vor «Black Friday»-Abmahnungen weiterhin berechtigt?
- Kein Markenschutz für «Black Friday» in der Schweiz
Singles› Day im schweizerischen Markenregister
In der Schweiz ist bislang – soweit ersichtlich – bloss eine Marke für den Singles› Day eingetragen:Es handelt sich um die Wort-Bild-Marke, die aus dem Text «11.11 SINGLES DAY» in Verbindung mit einem Herz mit Schweizerkreuz besteht (Markennummer 717604).
Aufgrund der zahlreichen Elemente handelt es sich um eine schwache Marke mit teilweise beschreibendem Charakter. Der Schutz für Waren und Dienstleistungen ist wegen dem Herz mit Schweizerkreuz auf Dienstleistungen und Waren schweizerischer Herkunft beschränkt, was die Marke weiter schwächt.
Die Waren- und Dienstleistungsliste (WDL) im Einzelnen:
- Nizza-Klasse 9: Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Hardware für die Datenverarbeitung, Computer; Computersoftware; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.
- Nizza-Klasse 35: Werbung; Dienstleistungen des Einzelhandels in den Bereichen Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Lederwaren, Taschen, Heimtextilien, Haushaltartikel, Dekorationsartikel, Möbel, Schmuck, Uhren und Kosmetik; alle vorgenannten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.
- Nizza-Klasse 38: Telekommunikation; alle vorgenannten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.
Markenhinterlegerin war die ALPINE BEAUTY Switzerland GmbH mit Sitz im Kanton Zug. Die GmbH wurde inzwischen in eine Aktiengesellschaft (AG) umwandelt, wie der Handelsregisterauszug zeigt.
Für Schnäppchenjäger: Singles› Day-Angebote für die Schweiz sammelt unter anderem die singlesdaydeals.ch-Website.
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