Migros Ice Tea: Kann das Design der Verpackungen als Marken geschützt werden?

Foto: Bedruckte «Ice Tea»-Flasche der MigrosDer Tages-Anzeiger berichtet, dass es die Migros seit Jahren nicht schaffe, ihren Ice Tea markenrechtlich zu schützen.

Was hat es damit auf sich?

Mit Markenschutz für ihren 1984 lancierten Eistee möchte die Migros verhindern, dass Konkurrenten die Flasche oder sonstige Verpackungen mit den charakteristischen Querstreifen nachahmen dürfen.

Die Migros ging 2016 gegen den Verkauf von Eistee durch Lidl in auffällig ähnlichen Flaschen vor

Auch 2016 liess die Migros die bedruckten Verpackungenen sowie die Beschriftung in den verwendeten Farbtönen als Wort-Bild-Marken schützen (Markennummern 693417, 696398 und 699159). Die Beschriftung ohne Farben war bereits seit 2012 als Marke in der Schweiz geschützt (Markennummer 642551).

Insofern gelang es der Migros durchaus, ihren inzwischen als «Cult Ice Tea» bezeichneten Eistee markenrechtlich schützen lassen.

Keinen Erfolg hatte die Migros allerdings bislang mit dem Versuch, allein die Flasche mit den charakteristischen farbigen Querstreifen sowie allein die charakteristischen Querstreifen als Marken schützen zu lassen:

Foto: «Ice Tea»-Flasche der Migros ohne Beschriftung

Der Markenschutz allein für die Querstreifen – mit und ohne Flasche – wäre wesentlich stärker. Konkurrenten könnten nicht mehr auf die Idee kommen, eine Verwechslungsgefahr mit Verweis auf den Text auf den Verpackungen zu bestreiten.

Die entsprechenden Gesuche 54707/2017 und 54708/2017 liegen inzwischen seit über drei Jahren beim zuständigen Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE).

Der Tages-Anzeiger fragte Anwaltskollege Gregor Wild, wieso das Ganze so lange dauert:

«[…] Es könne sein, dass das IGE die Marken nicht als sogenannt originär kennzeichnungskräftig anschaut. Das heisst: Sie haben ein zu wenig eigenständiges Aussehen, dass sie schützenswert sind. Oder das IGE ist der Auffassung, dass die Verpackung lediglich abgebildet wird. Verpackungen, die sich von bestehenden Verpackungen nicht abheben, können ebenfalls als nicht schützenswert angesehen werden.»

Immerhin:

«Doch es gibt Hoffnung für die Migros, dass sie doch noch das Design ihres Eistees schützen kann. Falls das IGE die Marken als nicht originär kennzeichnungskräftig betrachtet, könnte die Migros die Marke allenfalls als sogenannt durchgesetzte Marke eintragen und die Verpackung doch noch schützen. Das kann jedoch aufwendig und langwierig werden.

So müsste etwa in einer Umfrage aufgezeigt werden, dass die Befragten die Produktgestaltung eindeutig mit dem Eistee der Migros verbinden. Entsprechend hat etwa Redbull die Kombination eines bestimmten Blau- und Silbertons als durchgesetzte Marke eingetragen. Die Kombination an sich war ebenfalls nicht originär kennzeichnungskräftig, aber aufgrund der Bekanntheit wurde sie von den Konsumenten als Hinweis auf Redbull verstanden.»

Die entsprechende Ausnahme findet sich im aktuellen Markenschutzgesetz in Art. 2 lit. a (mit Hervorhebung):

«Vom Markenschutz ausgeschlossen sind Zeichen, die Gemeingut sind, es sei denn, dass sie sich als Marke für die Waren oder Dienstleistungen durchgesetzt haben, für die sie beansprucht werden […].»

Bilder: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE) / Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) via «swissreg».

3 Kommentare

  1. Sie könnten es ja auch ein bisschen sportlich nehmen, wenn sie nachgeahmt werden, bei Dutti waren sie selber noch die kreativsten Nachahmer … ich sag nur Café Zaun …

  2. Finde auch, die Migros könnte es durchaus etwas sportlicher sehen. Bei uns im Studium gab es mal einen Vortrag von jemandem vom Migros Legal Team. Sie hat auch gemeint, zum Teil wisse auch die Migros, dass sie mit ihren Eigenmarken sehr nahe an bestehende Marken herangehen. (Ihr Beispiel war Ben and Jerry’s Eis.)
    Das sei aber ein ganz bewusstes ausloten der Grenzen. Darum ist das doch vielmehr ein Lob für die Migros, wenn ihr Ice Tee kopiert wird.

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