Fedlex als neue Heimat für das schweizerische Bundesrecht im Internet

Screenshot: FedlexSeit kurzer Zeit ist Fedlex, die neue Publikationsplattform des schweizerischen Bundesrechts, online.

Fedlex ist unter fedlex.admin.ch in bis zu fünf Sprachen abrufbar.

Wie die Bundeskanzlei schreibt, wurde «Auftritt wurde zuerst auf einen mit dem vorherigen Angebot vergleichbaren Stand gebracht und wird anschliessend in weiteren Schritten in seiner Funktionalität erweitert.»

Word-Format und andere erweiterte Funktionen

Screenshot: Fedlex

Einige erweiterte Funktionalitäten im Vergleich zur bisherigen Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) gibt es bereits:

  • Erlasse können nun auch als Word-Dateien abgerufen werden und die kostenpflichtige Bestellung von Word-Dateien entfällt
  • Künftige Fassungen von Erlasse können nun direkt und konsolidiert abgerufen werden, zum Beispiel das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) per 1. Januar 2022
  • Die Erlass-Sprache kann nun direkt und nicht mehr nur über die Sprache der Benutzeroberfläche ausgewählt werden

Bei den verfügbaren Datei-Formaten gibt es Unterschiede:

«Die PDF- und Word-Dateien entsprechen in ihrer Darstellung dem Druckerzeugnis. Bei den HTML-Dateien richtet sich die Darstellung – soweit möglich – ebenfalls nach jener der Druckausgabe. […]»

Je nach Elementen, die ein Erlass enthält, muss vom HTML-Format allenfalls auf das PDF-Format gewechselt werden:

«Bei der Konversion ins HTML-Format kann es vorkommen, dass gewisse Elemente (vor allem Tabellen, Grafiken, Formeln, usw.) nicht originalgetreu wiedergegeben werden. In solchen Fällen sollte die PDF-Version oder eine gedruckte Ausgabe des Erlasses beigezogen werden.»

Empfehlung für PDF-Software von Adobe

Aus der Zeit gefallen wirkt, dass die Bundeskanzlei für die Anzeige von PDF-Dateien ausschliesslich auf Software von Adobe verweist:

«Für die Anzeige von PDF-Dateien können Sie das Programm Acrobat Reader der Firma Adobe verwenden. Es ist erhältlich bei Adobe (Deutschland) oder Adobe (USA).»

Die meisten Nutzer können sich PDF-Dateien direkt im Browser oder mit systemeigenen Funktionen anzeigen lassen. Die Verwendung von Adobe-Software, allein um sich PDF-Dateien anzeigen zu lassen, sollte normalerweise nicht erforderlich sein.

Screenshot: validator.ch

Die Signaturprüfung kann mit validator.ch erfolgen (Dokument-Typ «Bundesrecht»).

Standardmässig werden PDF-Dateien bei Fedlex denn auch im Browser angezeigt und nicht mehr direkt zum Download angeboten.

Als Rückschritt zur bisherigen SR tragen die PDF-Dateien nicht die SR-Nummer als «sprechenden» Dateinamen, sondern werden mit einem weitgehend kryptischen Dateinamen oder als unknown.pdf zum Download angeboten.

Casemates-Software aus Luxemburg als Grundlage

Fedlex basiert auf Casemates, der Software für die Erlasssammlung in Luxemburg. Die Bundeskanzlei hat 2019 die Software lizenziert und schreibt dazu unter anderem:

«Dieses Software-Paket stützt sich auf eine Reihe von verschiedenen Modulen, von denen zwei im Internet frei verfügbar sind: die traditionelle Web-Publikationsplattform und die offene Datenplattform für eine spezifischere Nutzung wie zum Beispiel von Maschine zu Maschine durch die SparQL-Sprache.

Die Schweizerische Bundeskanzlei profitiert somit direkt von den ersten Arbeiten Luxemburgs, insbesondere hinsichtlich der JOLux-Ontologie, auf der die Software-Suite vollständig basiert.

Diese Ontologie ist beiden Ländern gemeinsam und wird dementsprechend zusammen fortlaufend weiterentwickelt.

Der Wille beider Institutionen ist es, das Software-Paket mit einer zukünftigen modularen Open-Source-Lösung kompatibel zu machen.»

Die neue Software soll insbesondere eine «Wiederverwendung der Daten im Sinne des semantischen Webs» ermöglichen:

«Ein wichtiges Ziel […] ist es, die Wiederverwendung der Daten […] zu ermöglichen, und zwar im Sinne des ‹Semantischen Webs› und der Prinzipien der ‹Linked Open Data›, wie sie vom World Wide Web Consortium (W3C) definiert werden […]. Es geht darum, die Ressourcen so zu strukturieren und zu beschreiben, dass nicht nur Menschen, sondern auch Maschinen sie durchforsten, auswerten, neu verknüpfen und nutzen können. Mit Ressourcen sind sowohl die Dateien selbst – also beispielsweise die Gesetzestexte – wie auch die sie beschreibenden Metadaten gemeint.

Die Metadaten werden in der Sprache des semantischen Webs RDF veröffentlicht. Dazu werden verschiedene Ontologien genutzt, unter anderem das ELI-Modell (‹European Legislation Identifier›). […] Die kontrollierten Vokabulare werden in verschiedenen Formaten verfügbar sein (XLSX, HTML, RDF/SKOS).

Alle beschriebenen Ressourcen (Gesetzestexte, Gesetzesentwürfe usw.) erhalten permanente – also technologieunabhängige – Identifikatoren (URI) und werden somit technologie- und anwendungsunabhängig anschlussfähig.

Die URI der Rechtsressourcen (Rechtstexte, konsolidierte Texte, Sammlungen) werden gemäss für das Bundesrecht definierten Benennungsregeln vergeben (siehe URI Namenskonvention). Diese Benennungsregeln befolgen den Standard ELI, der gemeinsame Regeln zur Benennung der Rechtsressourcen für die verschiedenen Amtlichen Publikationsorgane der europäischen Länder definiert.

Die Gesamtheit der Metadaten bildet einen Wissensgraphen der Gesetzgebung, in dem die Metadaten der Texte, die juristische Analyse, der Verlauf der Versionen der konsolidierten Texte sowie die systematische Klassifizierung der Gesetzgebung enthalten sind. Dieser Wissensgraph ist im Open-Data-Format für Abfragen zugänglich und kann zur Analyse und zur Erstellung neuer öffentlicher oder privater Dienste Services frei heruntergeladen werden. »


Nachtrag vom 19. Januar 2021: Seit gestern Abend ist die Fedlex-Website nicht mehr abrufbar war. Es wird nur noch ein «Fehler 404 – Seite nicht gefunden» gemeldet.

Screenshot: Fedlex mit Error 404

Ein Kommentar

  1. Ok, die Dateinamen sind nicht perfekt, andererseits habe ich die PDF’s ohnehin immer umbenannt, damit das Gesetzeskürzel auch im Dateinamen steht.

    Aber die anderen Funktionalitäten sind Gold wert. Allein, dass ich mir jetzt das Gesetz schön mit Rand für Notizen auf A4 ausdrucken kann und das ganze immernoch gut gesetzt ist – genial. Studierende werden es hoffentlich lieben!

    Und mit der API kann man bestimmt auch lustige Sachen machen..

    Schade, bin ich im letzten Semester ;)

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